Ökonomen streiten über Verteilungsfrage

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neuester Beitrag: 02.08.25 12:25
eröffnet am: 04.11.12 14:16 von: permanent Anzahl Beiträge: 198862
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13.01.20 10:30
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7829 Postings, 2909 Tage CoshaPerversion & Normalität iranischer Außenpolitik

13.01.20 10:39

7360 Postings, 6625 Tage relaxed#102685 Hatte er deine ID

bei Ariva geknackt?

... jetzt ergibt es einen Sinn ...
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Das Copyright für den Inhalt (Text und Bilder) liegt bei relaxed.

13.01.20 10:40
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80400 Postings, 7758 Tage Anti Lemming# 697

Deutschland hat seine 1945 eine soziale Marktwirtschaft. Die Finanzierung eines funktionierende Sozialstaates ist ohne eine hinreichend hohe Steuerlast kaum möglich (siehe Schweden).

Wenn in USA die Republikaner die Steuern senken (egal ob unter Trump oder Reagan), hat diese zwangsläufig zur Folge, dass auch staatliche Sozialleistungen abgebaut werden müssen (es sei denn, der Staat erhöht im Gegenzug seine Verschuldung).

Viele Amis finden dieses System ja auch gut. Sie sind der Ansicht, jeder sei für sich selber verantwortlich. Dann fragt man sich allerdings, warum Amis überhaupt Versicherungen abschließen, denn auch die sind letztlich ein Umlagesystem. Im Schadensfall könnte man auch einen Versicherungsnehmer als "Sozialparasiten" bezeichnen,  weil er kollektiv (= sozial) aufgebrachte Leistungen der Versichertengemeinschaft individuell für sich in Anspruch nimmt.

Der Sozialstaat bringt zwar eine hohe Steuerlast (die durch kalte Progression zusätzlich steigt) mit sich, bietet allerdings auch Begüterten Vorteile. Er sichert den sozialen Frieden. In D. muss niemand seine Villa mit Elektrostacheldraht einzäunen und teure private Wachmannschaften finanzieren, was ja auch Geld kostet. Da Amis bei Arbeitslosigkeit oft "verraten und verkauft" sind, weil es zuwenig staatliche Hilfen gibt, ist die Kriminalität in USA sehr hoch. 2 % der amerikanischen Bevölkerung sitzt im Knast.

"Einzäunen und Wegsperren" ist die scheinbare Alternative zum Sozialstaat - allerdings auf Kosten der Lebensqualität für alle Beteiligten.  

13.01.20 10:48
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80400 Postings, 7758 Tage Anti LemmingVerfassungsrechtliche Bedenken gg. Generalsmord

https://verfassungsblog.de/die-toetung-von-qassem-soleimani/

...Die völkerrechtlichen Rechtsfragen sind auf den ersten Blick nicht kompliziert. Die meisten Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler dürften sich einig sein, dass die Tötung des iranischen Generals nach den Standards des ius ad bellum völkerrechtswidrig gewesen sein wird – jedenfalls auf der Grundlage der zum aktuellen Zeitpunkt (5. Januar 2020, 18 Uhr) vorliegenden Informationen und unabhängig von dem für die allermeisten Beobachterinnen und Beobachter ebenfalls unstreitig desaströsen Wirkens des Generals der iranischen „Quds“-Elite-Einheit. Eine Rechtfertigung nach den Maßstäben des ius ad bellum scheidet jedenfalls aus zwei Gründen aus:

Erstens berufen sich die Vereinigten Staaten anscheinend auf ein präventives Selbstverteidigungsrecht. In der Stellungnahme des US-Verteidigungsministeriums heißt es:

   „At the direction of the President, the U.S. military has taken decisive defensive action to protect U.S. personnel abroad by killing Qasem Soleimani (…). General Soleimani was actively developing plans to attack American diplomats and service members in Iraq and throughout the region.”

Ob präventive Selbstverteidigungsmaßnahmen zulässig sind, ist in der völkerrechtlichen Praxis wie Wissenschaft äußerst umstritten....  

13.01.20 11:01

80400 Postings, 7758 Tage Anti Lemming"Bevorstehende Attacken" war dreiste Lüge -

ganz ähnlich wie 2003 die US-Lügen zum Lostreten des Irakkrieges.

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https://www.nachdenkseiten.de/?p=57461

Die US-Regierung behauptet, den iranischen General Soleimani vor allem deshalb getötet zu haben, um „unmittelbar bevorstehende“ Anschläge zu verhindern, zu deren Planung er sich im Irak aufhielt. Eine dreiste Lüge, wie es der irakische Premier gestern klarstellte. Soleimani sei vielmehr – mit Wissen und Billigung Trumps – auf dem Weg zu bilateralen Friedensgesprächen zwischen Iran und Saudi-Arabien unterwegs gewesen, die die irakische Regierung vermittelt habe. Der Mord war also ein Attentat auf einen diplomatischen Emissär und gleichzeitig auch eine Sabotage des regionalen Friedensprozesses. Geht es noch schlimmer? Über diese Meldung und die (fehlende) Berichterstattung dazu hat sich US-Journalist Max Blumenthal Gedanken gemacht. Die NachDenkSeiten haben seinen Artikel ins Deutsche übertragen (unten)

https://thegrayzone.com/2020/01/06/...ted-trump-lie-imminent-attacks/

Der irakische Premierminister enthüllt, dass Soleimani sich bei seiner Ermordung auf Friedensmission befand und überführt damit Trumps Aussage von den “bevorstehenden Angriffen” der Lüge

Die Trump-Regierung behauptete, der iranische General Qasem Soleimani plane “unmittelbar bevorstehende Angriffe” auf US-Bürger, als er ermordet wurde. Diese Lüge wurde nun zerstört, aber nicht bevor unzählige Medienunternehmen sie der Öffentlichkeit weiterverbreiteten. Von Max Blumenthal.

In einem verzweifelten Versuch, die Ermordung des iranischen Generalmajors Qasem Soleimani durch US-Drohnen zu rechtfertigen, berief sich US-Außenminister Mike Pompeo darauf, dass die Regierung eine „nachrichtendienstliche Einschätzung“ vorgenommen habe, wonach Soleimani in der Region „aktiv“ an einem Angriff auf amerikanische Interessen arbeitete, bevor er getötet wurde.

Präsident Donald Trump begründete seine schicksalhafte Entscheidung, den iranischen General zu töten, in einer noch deutlicheren Sprache und erklärte, dass Soleimani „unmittelbar bevorstehende Angriffe“ auf diplomatische Einrichtungen und Personal der USA im Nahen Osten plante. „Wir haben letzte Nacht Maßnahmen ergriffen, um einen Krieg zu stoppen“, (LOL, A.L.] so Trump. „Wir haben nichts unternommen, um einen Krieg zu beginnen.“

Trumps zweifelhafte Begründung für ein unbestreitbares kriminelles Attentat wurde in den großen Medien wiederholt – oft ohne jegliche Skepsis oder Debatte....  

13.01.20 11:09
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7320 Postings, 4487 Tage gnomon# 295

die ansicht. die politik würde im fall tesla  die marktwirtschaft aushebeln, halte ich mit verlaub für  wenig nachvollziehbar.  auf das wesentliche reduziert, hat ein us unternehmen entschieden in zentraleuropa einen produktionsstandort zu errichten.  in dem wissen um die wirtschaftliche bedeutung einer großinvestition für die region, verbunden mit den positiven impulsen für den lokalen arbeitsmarkt und die einschlägigen zulieferindustrien, laufen derartige verhandlungen zumeist nach dem gleichen schema ab, wobei der wahl des standortes erste priorität zukommt.

man muß sich vergegenwärtigen, das sich der "standort" in konkurrenz zu mehreren bewerbern befindet, somit einem wettbewerb ausgesetzt ist. die voraussetzungen und bedingunghen für eine konkurrenzfähige profilierung reichen von  rechtsstaatlichkeit, freie marktwirtschaft, politische stabilität, infrastruktur, arbeitsmarkt, arbeitsrecht, steuerrecht, umweltauflagen, und nicht zuletzt die  nur sekundär ins gewicht fallenden kosten der ansiedlung, wie zb der grundstückspreis.

eine allfällig kritische valorisierung durch mehr oder weniger aussenstehende Kommentatoren,  kann nur dazu beitragen die öffentlichkeit mit leider oft unsachlichen argumenten zu verunsichern.

jede investition ist ein visionäres unterfangen mit vielen risken und keineswegs gesichertem ausgang.
 

13.01.20 11:12
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80400 Postings, 7758 Tage Anti LemmingDazu weiter aus dem Verfassungsblog

Link oben.

Anmerkung: Der Autor Helmut Philipp Aust ist Professor für internationales Recht an der FU Berlin - also kein "Halbwisser"

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...Ob präventive Selbstverteidigungsmaßnahmen zulässig sind, ist in der völkerrechtlichen Praxis wie Wissenschaft äußerst umstritten. Allenfalls wird man ein solches präventives Verteidigungsrecht nur im Rahmen der sog. Caroline-Kriterien akzeptieren können. Zurückgehend auf einen Austausch zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich aus dem Jahre 1837 erfordert ein vorbeugender Akt der Selbstverteidigung einen hohen Grad an Dringlichkeit („imminence“):

  „necessity of self-defence [must be] instant, overwhelming, leaving no choice of means and no moment of deliberation“.

Um den Grad der Dringlichkeit beurteilen zu können, bedürfte es weiterer Informationen über die durch den Eingriff unterbundenen mutmaßlichen Angriffe des Irans. Das vom US-Verteidigungsministerium veröffentlichte Statement gibt hierzu keine Auskunft. Hochrangige Vertreter der US-Regierung, wie z.B. Secretary of State Pompeo, haben sich zudem in einer Weise geäußert, die es als unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass Dringlichkeit im Sinne der Caroline-Kriterien vorlag.....

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A.L.: Liest man dazu noch die Infos aus # 705, ist die Tötung des Generals unterm Strich in vielerlei Hinsicht eine Unverschämtheit.  

13.01.20 11:18
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23621 Postings, 6955 Tage Malko07#102704: Mit völkerrechtlichen Rechtsfragen

wird viel Unsinn getrieben. Jeder interpretiert dieses nicht eindeutige Recht immer anders, jeweils zu seinem Vorteil. Gutes Beispiel die Krim. Im internationalen Recht findet man sehr viele hinweise dass die Abspaltung rechtens war und sehr viele Hinweise dass sie nicht rechtens war. Man müsste also zu den entsprechenden Gerichten um das klären zu lassen. Die Großmächte kennen diese Gerichte aber nicht an. Bliebe noch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Dort haben die Großmächte ein Vetorecht. Deshalb wird das internationale Recht hauptsächlich zur Propaganda genutzt oder als Argument für die Großmächte einzugreifen - wenn sie sich einig sind. Die Argumente die heute vorgebracht werden hätten auch eine Tötung Hitlers als Rechtsvergehen gesehen. Er, Adolf,  hätte aber bei uns auch Asyl bekommen können wie so mancher Gotteskrieger. Wir dürfen nämlich ausnahmslos keinen ausliefern dem die Todesstrafe droht.

Es war eine sich illegal im Irak aufhaltende iranische Miliz, welche unter dem Oberbefehl dieses Generals stand, welche kurz vorher US-Soldaten tötete. Ist da nicht die Annahme erlaubt, dass sie es erneut tun werden?  

13.01.20 11:22

7320 Postings, 4487 Tage gnomon... jetzt ergibt es einen Sinn ...

der mann hatte im  jungen alter von 33 viel aufgegeben, opfer gebracht, viel riskiert,  aber richtig entschieden.  er ist heute vielfacher millionär  und zählt zu den marktführern seiner branche.  

13.01.20 11:26
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80400 Postings, 7758 Tage Anti Lemmingist ja gut, gnomon

Du warst ein genialer Unternehmer wie Elon Musk, hast schwere Opfer gebracht, Alles risikiert, dank "genetisch veranlagter" Entscheidungskompetenz Recht behalten - und bist hinsichtlich Nazi-Ablehnung sogar stellenweise alterweise geworden.

Jetzt solltest du als letzten Schritt nur noch deinen Narzissmus überwinden.  

13.01.20 11:29

80400 Postings, 7758 Tage Anti Lemming# 708

"Die Argumente die heute vorgebracht werden hätten auch eine Tötung Hitlers als Rechtsvergehen gesehen."

Nein, weil im Fall Hitlers spätestens seit dem Überfall auf Polen die Caroline-Kriterien gegolten hätten - siehe # 707.

(= hoher Grad an Dringlichkeit)  

13.01.20 11:36
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7320 Postings, 4487 Tage gnomondeinen Narzissmus überwinden

ich werde daran arbeiten, wenn du versprichst deinen neid zu bekämpfen.  

13.01.20 11:41
3

7320 Postings, 4487 Tage gnomonnarzissmus

die henne und das ei.  narzissmus kann unter bestimmten bedingungen als unbewusste abwehrhaltung gegen neid gesehen werden. besser in sich selbst verliebt als alle anderen zu hassen.  

13.01.20 11:47
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80400 Postings, 7758 Tage Anti LemmingWenn Merkel die Krim-Sezession als

rechtens anerkannt hätte - womit sie die US-Geopolitik (via Nato/EU-Ostexpansion) zur strategischen "Einkesselung" Russland unterlaufen hätte -, wäre sie längst wegen "unmittelbarer Gefahr für den Weltfrieden" mit einer Ami-Drohne ins Jenseits befördert worden. Deutschland würde mit Wirtschaftssanktionen wie der Iran belegt, es gäbe dann auch hier wieder Suppenküchen, und das BMW-Werk in South Carolina würde wegen "Terrorgefahr" von der US-Heimantschutzbehörde unbefristet geschlossen.

Der eigentliche Terrorist ist USA. Die Amis verwechseln Völkerrecht ständig mit "America first".  

13.01.20 11:58
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7320 Postings, 4487 Tage gnomonerfahrung für al

hast du einen bauchladen wirst du ausgelacht aber im stillen geliebt,
hast du einen konzern wirst du angelacht aber im stillen gehasst.  

13.01.20 12:05
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2779 Postings, 2269 Tage SEEE21Bin gespannt wie gnomon diesen Fakt

mit in die Neidecke integrieren möchte:
Es fällt auf, dass etwa ab dem Jahr 2003, verstärkt aber ab 2005 der reale Stundenlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar rückläufig ist – zunächst verhalten, dann sehr deutlich. Dies dürfte neben der lang anhaltenden Konjunkturschwäche in jener Zeit auch auf die so genannte "Agenda 2010" bzw. die Hartz-Gesetzgebung der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) zurückzuführen sein. Erst die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2009 kehrte diese rückläufige Entwicklung bei den Arbeitnehmer-Stundenlöhnen um. Dies ist allerdings zumindest für 2009 nur ein statistisches Phänomen, zurückzuführen auf die krisenbedingt deutliche Reduktion der Arbeitsstunden. Ihr steht spiegelbildlich ein Einbruch der Arbeitsproduktivität im gleichen Jahr gegenüber. Und ab 2010 öffnet sich die Schere zwischen Arbeitsproduktivität und Arbeitseinkommen erneut."
https://www.google.com/...QIBhAB&usg=AOvVaw31IZ7hvM7cVt66EtpBT9g3
Ich persönlich finde es nicht verwerflich von Arbeitnehmern ihrer Produktivität entsprechend entlohnt zu werden, da dies doch dem von gnomon gepredigten Leistungsprinzip widersprechen würde!
 

13.01.20 12:41
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7360 Postings, 6625 Tage relaxed#102716 gnomon benutzt das Verb "riskieren".

Risikobereitschaft soll "entlohnt" werden. Doch dies wünscht weder die Mehrheit der Arbeitnehmer noch die Politik. Schafe sind selten risikobereit.  
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Das Copyright für den Inhalt (Text und Bilder) liegt bei relaxed.

13.01.20 12:48
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73911 Postings, 6265 Tage FillorkillStandards des ius ad bellum völkerrechtswidrig

Malko hat da ausnahmsweise mal den richtigen Riecher. Wenn Killers im Staatsauftrag unterwegs sind, dann legen sie Wert darauf, nicht irgendeinem anrüchigen Partialinteresse zum Durchbruch zu verhelfen, sondern jenen Rechtszustand qua eliminatorischer Sanktion wiederherzustellen, der durch ihr Opfer verletzt worden sei. Man bemüht also regelmässig die Rechtsform, um die eigenen Schandtaten mit der Aura des Vollzugs einer angeblich 'objektiven' übergeordneten Notwendigkeit zu legitimieren.

Völkerrechtler und ihre Echos in Redaktionen und Foren arbeiten diesen durchsichtigen Rechtskonstruktionen zu und beliefern sie mit Content. An dem Widerspruch, dass draussen die Reichweite des in Anspruch genommenen 'Volkerrechts' mit der Reichweite der eigenen Waffen zusammenfällt, arbeiten sie sich folgerichtig endlos ab.  
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Die alte Welt liegt im Sterben, die neue ist noch nicht geboren: Es ist die Zeit der Monster

13.01.20 12:48

2779 Postings, 2269 Tage SEEE21Risikobereitschaft muss Belohnt werden!

Ändert nichts daran, dass Leistung entsprechend entlohnt werden sollte. Über den Umfang wird es nie eine Übereinstimmung geben.  

13.01.20 13:11
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14478 Postings, 4959 Tage Zanoni1Das Du Völkerrecht aber auch Recht im allgemeinen

letzten Ende für bloße instrumentalisierte kontingente Rechtfertigungsfiguren der Mächtigen hältst   und darüber hinaus nicht allzu viel damit anfangen kannst, hast Du hier ja bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht.

Du siehst nicht, dass diesen Institutionen bedeutsame normative Wertentscheidungen zu Grunde liegen, ohne die unser aller Zusammenleben und Miteinander........ (bitte ergänzen)  

13.01.20 13:11

14478 Postings, 4959 Tage Zanoni1war auf #718 bezogen

13.01.20 13:15
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6551 Postings, 5484 Tage Murmeltierchenrisikobereitschaft muss belohnt werden

warum ?

hitler hat auch viel riskiert - hat nicht geklappt - toll !  

13.01.20 13:15

7320 Postings, 4487 Tage gnomon#716

ich kann in deinem post kein neidthema erkennen, blos den hinweis auf die offenbar zunehmende diskrepanz zwischen steigender produktivität bei in etwa gleichbleibender entlohnung.

die  messbarkeit von individueller produktivität ist heute wesentlich komplexer und je nach branchenspezifischer betrachtung vielfältiger als noch vor 1-2 jahezehnten, da der technologische fortschritt per se die produktivität je mitarbeiter zum teil signifikant gesteigert hat. diesen extra-produktivitätszuwachs alleine der arbeitskraft gutzuschreiben, ist  dem roboter (dem unternehmen) gegenüber nicht vertretbar, zumal die arbeit nicht mehr, die arbeitsbedingungen nicht schlechter und die arbeitsrechtlichen rahmenbedingungen eher besser geworden sind. zu berücksichtigen ist allerdings ein möglicherweise erhöhter (zu vergütender) qualifikationsanspruch für das erreichen der geforderten produktivität unter zuhilfenahme der neuen technologien, deren bereitstellung für das unternehmen eine zusätzliche kostenstelle bedeutet, die in ihrer gesamtheit den anteiligen personalaufwand zuweilen um ein vielfaches übersteigen kann.

soweit die mir mögliche antwort auf deine frage, see21, wobei sich auch über die zeit eines nicht verändert hat:  den preis der arbeit bestimmt  (vorbehaltlich bestimmter einschränkungen) alleine das verhältnis von angebot und nachfrage.







 

13.01.20 13:18

7320 Postings, 4487 Tage gnomonsee21

Über den Umfang wird es nie eine Übereinstimmung geben.

das ist nicht richtig, der arbeits-/anstellungsvertrag ist eine einverrnehmliche übereinstimmung.  

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