Vorab, ich finde es gut das sich hier über das Investment der BVB Aktie unterhalten wird und nicht primär über die anstehenden Spiele. Dafür gibt es etliche Foren und auch Threads dazu. Vielen Dank für das ausführliche Kommentar und das du damit meine Frage beantwortet hast. Finde die Erneuerung durch das BilMog schon besser obwohl der Kern der Falschbewertung und Bilanzspielchen nur mindert aber nicht beseitigt. Weil kann ich jetzt nicht ein bis zwei Monate vor Jahresabschluss eine Behauptung aufstellen und dann damit diese Regel ein wenig umgehen? Oder muss die Aufwandsrückstellung zum Bilanzstichtag schlüssig sein? Es heisst ja: Aufwandsrückstellungen sind unterlassene Instandhaltungen die innerhalb von 3 Monaten nach Bilanzstichtag nachgeholt werden und Abraumbeseitigungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden §249 Abs. 1 Nr.1 HGB Das hast du sicherlich gemeint aber: Rückstellungen sind steuerrechtlich nach ESth 2007 (13) dann aufzulösen wenn nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzerstellung Umstände bekannt werden, die am Bilanzstichtag objektiv vorlagen, aus denen sich ergibt, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist. Wie weit vor der Bilanzerstellung muss der Bilanzstichtag sein? Weil wenn ich annehme, dass der Bilanzstichtag ( der Tag an dem alle Datenerhebungen abgeschlossen sein sollten?) innerhalb von 3 Monaten bis zur Bilanzerstellung liegt, dann wär es doch objektiv möglich, zu bluffen? Dortmund sagt jetzt, wir haben Aufwandsrückstellungen für unser Fanshop der Superlative und möchte gerne 8 Millionen zurückstellen und man das gegenüber der WP glaubhaft macht, dann kann das doch funktionieren oder übersehe ich was? Ich mein es schmälert in der Periode meinen Gewinn aber kann ihn in der Folgeperiode um den Betrag anwachsen lassen sofern ich jetzt nicht die acht Millionen unterbekomme. Ein Gerichtsverfahren mit regelmäßig ungewissem Prozessverlauf muss demnach bis zum Bilanzstichtag anhängig sein Das ist doch die selbe Thematik oder? Grüße und Danke! |