Dazu ist ein zunächst Exkurs auf die Historie der Zwangsverwaltung nötig.
Fannie und Freddie haben von 2008 bis 2012 Verluste gemacht (siehe Chart am Ende des Eingangposting). Das lag größtenteils am während der Zwangsverwaltung von Zockerbanken "aufgehalsten" Subprime-Schrott.
Die US-Regierung hat von 2008 bis 2012 also auch ihre 10 % Dividende aus den SPS nicht erhalten. Da die SPS ("senior" = vorrangig) sind, bekamen die JPS ("junior" = nachrangig) erst recht nichts.
Ab 2013 haben FnF in einer Art Nachholeffekt sehr hohe Gewinne gemacht, die danach abflachten und im Mittel der letzten Jahre bei 20 Mrd. p.a . lagen. Diese Gewinne wurden aber von der Regierung komplett einkassiert. Dafür sorgte der "Net Worth Sweep" aus dem 3. Amendment (Zusatzvereinbarung zum Rettungsvertrag) von 2012.
2012 waren Obama und Co. entnervt, weil die 10 % Div. auf die SPS bereits vier Jahre nicht gezahlt worden war. Um das Geld dennoch zu erhalten, kassierten sie in der Folgezeit den gesamten Gewinn von FnF ein. Trump setzte die NWS-Abkassiererei 2016 ff. fort.
Der NWS wurde erst 2019 pausiert (aber nicht abgeschafft), damit FnF mit Einbehaltung ihrer Gewinnen ihr viel zu geringes Eigenkapital (EK) aufstocken konnten. Das EK war 2019 bei fast null (sehr riskant) und liegt heute bei 40 Mrd. Das ist immer noch zu wenig, denn gemäß Krisen-Simulationsrechnungen wären mindestens 150 Mrd. erforderlich.
---------------------
Nach diesem Exkurs nun zur aktuellen Lage:
Die Collins-Kläger verlangen, dass Scotus das 3. Amendment von 2012 (den NWS) zurücknimmt (APA-Klage) und idealerweise für illegal erklärt (Verfassungsklage).
Gewinnen die Kläger die Verfassungsklage (weniger wahrscheinlich), war der NWS illegal. In dem Fall erhalten die JPS rückwirkend ab Oktober 2012 die in den Prospekten genannte Dividende - und zwar auch rückwirkend. Das allein entspricht nach heutigem Stand etwa 9 bis 10 Dollar pro JPS.
Gewinnen die Kläger die APA-Klage (sehr wahrscheinlich), dann wird der Fall an das nächstunteren Gericht in Texas zurückverwiesen - mit der Direktive, die SPS für abgezahlt zu deklarieren.
Als abgezahlt würden die SPS dann aber erst ab dem Zeitpunkt gelten, an dem - via NWS - mehr reingekommen war als die Summe aus dem 190-Mrd-Regierungskredit (SPS) und den der Regierung darauf zustehenden kulminierten 10 % Dividenden.
Wann genau wäre das?
Nach Berechnungen der Collins-Kläger gibt es nach aktuellem Stand eine 29,5 Mrd. $ Überzahlung aus dem NWS. Der Zeitpunkt, ab dem die SPS als abgezahlt gewertet werden können, müsste daher schätzungsweise eineinhalb Jahre zurückliegen (weil FnF 20 Mrd pro Jahr verdienen). Ab dann gäbe es auch wieder die JPS-Zinsen. Die Collins-Kläger verlangen aber darüber hinaus auch noch Schadensersatz.
---------------------------------
ZUKUNFT nach Collins/Scotus:
Es stehen aber noch viele weitere Klagen an. Die für die JPS wichtigsten sind die beiden von Fairholmes (siehe # 72). Und in diesen Klagen ist die Chance, dass die JPS bereits ab 2012 für rückwirkend dividendenberechtigt erklärt werden, weitaus größer.
Die Halter der JPS (oft Hedgefonds) wissen dies und werden sich daher selbst dann, wenn im Collins-Fall nur die APA-Klage gewonnen wird, darauf berufen, falls es - was mMn sehr wahrscheinlich ist - einen Vergleich der Regierung mit den Klägern gibt.
Auch Hines rechnet in # 72 damit, dass der juristische Weg (mit noch 2 x Fairholmes) von der Regierung nicht voll durchgezogen wird. Das kostet die Regierung einfach zu viele Zinsen auf die JPS. Hines hat die Verzinsung der JPS mit 6 % veranschlagt. Da die JPS aber zu nur 20 % des Nominalwertes gehandelt werden, liegt die effektive Div-Rendite bei 30 % pro Jahr!
Hinzu kommt, dass mit Covid eine weitere Bedrohung auf dem Hypomarkt lastet. Die Regierung braucht daher dringend eine frische "private layer" in der Kapitalstruktur, um nicht allzu schnell selber wieder zum Zahlmeister zu werden. Es herrscht das TINA-Prinzip.
------------
Ich glaube auch kaum, dass FnF letztes Jahr schon Investmentbanken für die Kapitalerhöhung benannt hätten, wenn die KE erst in drei Jahren anstünde. KE und "Freilassung" können realistisch erst dann erfolgen, wenn alle rechtlichen Probleme geklärt sind.
Bei der Vielzahl an Klagen (auch von Stammaktionären) ist ein Vergleich mit den Klägern für die Regierung
a) der Weg des geringsten Widerstands,
b) der Weg, wo sie eher noch viel für sich selber rausholen kann und
c) der SCHNELLSTE Weg, um frisches Kapital reinzuholen.
Als Bonbon kann sie dann obendrein noch ihre Warrants ausüben, was ihr ein fettes Abschiedsgeschenk bereitet. |