Liebe Mitstreiter, unsere TINA ist uns in den vergangenen Monaten ans Herz gewachsen. Ich persönlich habe mir das erste Stück vom Kuchen im Juli ins Depot gelegt. Nach den Monaten des Hoffen und Bangens hinsichtlich der weiteren Entwicklung von Baumot, sehen wir nun infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts den Silberstreif am Horizont. Da hier im Forum bei uns allen auch immer wieder die Emotionen mitspielen, möchte ich nachstehend die wichtigsten Fakten und für den Kurs relevanten Katalysatoren kurz zusammenfassen. 1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine Konsequenzen Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Düsseldorf und Stuttgart sind rechtmäßig. Verkehrsverbote (=Fahrverbote) für Diesel-Kraftfahrzeuge sind unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit als letztes Mittel im Einzelfall möglich. Das Gericht betont, dass das Bundesrecht zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Diesel-Kraftfahrzeuge ausweislich der bundesrechtlichen Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Plakettenregelung) ermöglichen könnte (Stichwort: Einführung Blaue Plakette). Das Unionsrecht steht dieser Bewertung nicht entgegen.
Euro-5-Fahrzeuge, die die Masse der Dieselfahrzeuge (6 Millionen Kfz) ausmacht, können ab dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. 2. Vertragsverletzungsverfahren durch die EU Kommission Deutschland droht die Einleitung einer Vertragsverletzungsklage beim EuGH. Als Urteil droht eine Geldbuße von 400.000 Euro pro Tag, bis der vertragswidrige Zustand abgestellt wird. Sollte es zur Klage kommen, ist mit einem Urteil allerdings nicht vor Anfang 2020 zu rechnen. 3. Politik will mit einem Paket an Einzelmaßnahmen Fahrverbote verhindern. - Verbesserung ÖPNV
- Investitionen in die Infrastruktur
- Intelligente Verkehrssysteme
- Förderung sauberer Technologien (u.a. Elektromobilität)
- Nachrüstung
4. Chancen auf Nachrüstung m.E. besser denn je Fahrverbote kommen, da in 20 Städten bereits eine Grenzwertüberschreitung zu verzeichnen ist. Nachrüstung ist das effektivste Mittel, um Fahrverbote zu vermeiden. Alternative Einzelmaßnahmen sind nicht das geeignete Mittel, um bis zum 1. September 2019 eine vergleichbare Wirkung zu erzielen. Im ÖPNV ist Nachrüstung unstrittig. Nachrüstung von Dieselbussen läuft bereits an (Berlin). ADAC bestätigt die Machbarkeit von Nachrüstungen und ermittelt eine 50-90 % Schadstoffreduktion. Umweltministerium klarer Befürworter einer Nachrüstung. Druck durch Konsumenten (Wähler, die faktisch enteignet werden), Verbände (u.a. Zentralverband des Deutschen Handwerks; Deutscher Städtetag), einzelne Parteien (Grüne/Linke) auf die Bundesregierung zur Verhinderung von Fahrverboten nimmt zu. Fristen der Gerichte lassen keinen Spielraum. Ab 1. September 2019 können in den betroffenen Kommunen Euro-5-Diesel ausgesperrt werden. Mglw. Strafzahlungen ab 2020 durch den EuGH. Ebenso wächst der Druck auf die Autoindustrie (etwa durch den Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes; Gebrauchtwagenhändler), da der Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge mittlerweile kollabiert ist.
Bundesregierung erwägt nach Informationen des SPIEGEL eine Förderrichtlinie für technische Nachrüstungen. 5. Offene Rechtsfragen und sonstige Hürden Förderrichtlinie für technische Nachrüstungen klares Indiz für Nachrüstung. Aber die technische Freigabe der Nachrüstung bei Pkw steht noch aus. Nach derzeitiger Rechtslage müsste das Kraftfahrtbundesamt jede einzelne Umrüstung testen und genehmigen. Prüfverfahren dauert i.d.R. mindestens zwei Jahre. Verkehrsministerium hat Expertengruppe eingesetzt und mehrere Gutachten zur Nachrüstung in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden demnächst erwartet. Rückt das Verkehrsministerium die Gutachten nicht heraus, sollte vielleicht mal ein MdB im Rahmen einer Kleinen Anfrage an das Verkehrsministerium nachhacken?!!! Hier ist das Ministerium zur Offenlegung verpflichtet. Kann sich m.E. nicht auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zurückziehen! Kennt jemand einen MdB, der eine solche Anfrage stellen könnte? Ebenso Zertifizierung durch Autobauer notwendig.
Zwang der Autobauindustrie zur Finanzierung der Nachrüstung durch Gesetz wohl nicht möglich. 6. Fazit Nachrüstung wird kommen. Im ÖPNV läuft sie bereits an. Wichtiger Punkt ist mit Blick auf Nachrüstung von PKW die Klärung der Finanzierung. Förderrichtlinie (und damit Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Nachrüstungen) ist ein entscheidender Schritt. Abschließend muss nun wohl nur noch die Genehmigung durch das KBA erfolgen. M.E. ist das auch derzeit der einzige Grund, warum der Kurs noch nicht abgeht.
Überbewerte ich die Frage der Genehmigung durch das KBA oder warum wird dieser Aspekt hier im Forum nicht als Problem gesehen?
Uns allen viel Glück und einen guten Start in die neue Woche. |