"§ 13 Insiderinformation (1) Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. ..."
Meine Einschätzung ist daher: a) Nachdem die GL die Tatsache der Finanzierungsverhandlungen öffentlich bekanntgab und der weitere Geschäftsverlauf bzw die weitere Existenz des Unternehmens immer vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Finanzierungsverhandlungen gewertet wurde, ist der erfolgreiche Abschluss der Finanzierungsverhandlungen mit Sicherheit eine jener Informationen, die ein verständiger Anleger berücksichtigen würde ... ;-) b) Da 90 Mio im Jahresabschluß nicht vom Wirtschaftsprüfer attestiert wurden, die Leistung der ausstehenden Zahlungen aus diesen 90 Mio jedoch laut GL in einem Zahlungsplan laufend ab April bis August vereinbart wurde, ist auch der Eingang dieser Zahlungen eine Information, die ein verständiger Anleger berücksichtigen würde. Es handelt sich also definitiv bei beiden Geschichten - Finanzierung und Zahlungseingang - um Insiderinformationen.
Solche Informationen MÜSSEN unbedingt zeitnah veröffentlicht werden. Laut §15 ist man von dieser Pflicht nur "solange befreit, wie es der Schutz seiner berechtigten Interessen erfordert, keine Irreführung der Öffentlichkeit zu befürchten ist und der Emittent die Vertraulichkeit der Insiderinformation gewährleisten kann".
Drum bin ich mir sicher, dass Systaic sich zu diesen Themen zeitnah äußern muss. Ich würde es sogar für eine relevante Information halten, wenn die Zahlung aus dem April nicht planmäßig eintreffen sollte.
Aus der Würdigung dieser Insiderthematik heraus halte ich es übrigens auch für völlig überflüssig, bei Systaic anzurufen - egal ob in Deutschland oder im Ausland. Denn a) aus meiner persönlichen Erfahrung der letzten Jahrzehnte heraus gehe ich davon aus, dass Geschäftsführer nicht persönlich ans Telefon gehen und die sonstigen Leute am Telefon im In- oder Ausland (IR, Marketing, evtl. noch Vertrieb, vielleicht auch noch mal irgendeine Sekretärin, Hilfskraft, oder Werkstudent/in) mit zu den letzten im Unternehmen gehören, die die entsprechend tatsächlich relevanten Informationen selbst mitbekommen. a) wg. der Thematik Insiderinformation DÜRFEN sowieso keine einzelnen Anrufer über entsprechend relevante Sachverhalte informiert werden. Die bei solchen Anrufen gewonnenen Informationen sind also - aus meiner Sicht - für Anlegerentscheidungen völlig wertlos.
Nix für ungut - aber das wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich noch mal loswerden ... ;-) |