wo du wohnst, aber bei unseren EVU gibt es längst keine elektromechanischen Zähler mehr. Nur bei ungeeichten Unterzählern (z.B.Gartenvereine) sind solche Teile noch im Einsatz. Übrigens haben viele von diesen Zählern ebenfalls eine Rücklaufsperre, du diskutierst also am Thema vorbei. Interessant finde ich auch deine "Rechtsberatung". Bist du wenigstens Jurist, oder hast du schon entsprechende Prozesse gewonnen? Du wirst übrigens auch den Stecker verwenden müssen, der am Gerät angebracht ist. Du darfst zwar Schukostecker kaufen und sogar montieren. Allerdings musst du das dann von einem zugelassenen Fachmann abnehmen lassen, bevor du es nutzt. Der wiederum wird sich streng an die VDE halten, sonst kann er nämlich sein "Scheinchen" bald abgeben. Übrigens rate ich dringend davon ab, hier Ratschläge zu erteilen, die auf die Umgehung der VDE abzielen !! Übrigens gibt es z.B. in den Städten und Gemeinden Satzungen, welche viele Dinge festlegen. In vielen Städten dürfen z.B. auf dem Balkon keine Holzkohlen Grille betrieben werden. Bei uns musste sogar einer sein neues rotes Ziegeldach rückbauen, weil die Satzung es ausschließt. |