doch geht das an der Realität vorbei.
Das Dubliner-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten innerhalb Europas, welches besagt, dass das Asylverfahren dort erfolgt, wo ein Flüchtling erstmals eine europäische Grenze irregulär übertreten hat.
Das Problem in der Realität ist, dass Flüchtlinge die Grenzen über Schleuser überschreiten und somit ein Eintritt nicht sofort ersichtlich ist. Mit anderen Worten, die Flüchtlinge tauchen erstmals eben in Dtl. auf bzw. treten hier in Erscheinung, weil Schleuser diese bis dahin gebracht haben. Oftmals sind auch die Wege der Schleuser unbekannt, d.h. es ist unklar, wo genau die Flüchtlinge die europäische Grenze erstmals übertreten haben. D.h. so schön das Dublin-Abkommen auch ist, es scheitert häufig einfach an einer Umsetzbarkeit, weil es der Realität nicht gerecht wird. Und das liegt u.a. auch an der europäischen Flüchtlingspolitik, welche quasi Schleuser-Kriminalität motiviert.
Es gab in der Historie z.B. immer wieder Vorschläge, dass man Asylverfahren / Flüchtlingsverfahren teils in den Herkunftsländern selbst oder angrenzenden sicheren Länder ermöglicht. D.h. Flüchtlinge aus Syrien in die Türkei flüchten und dort z.B. bei der dt. Botschaft ein Asyl-Verfahren oder Flüchtlingsverfahren eröffnen können. Ebenfalls gab es auch den Vorschlag, dass man einen sicheren Korridor für Flüchtlinge nach Europa bereitstellt. Damit dies nicht mißbraucht wird, müssen die Flüchtlinge die Reisekosten selbst tragen.
Das würde jeglichen Schleusern die Geschäftsgrundlage nehmen und man könnte dann auch ein Dublin-Abkommen realisieren. Ein weiterer Schwachpunkt des Dublin-Abkommens ist, dass es bis Heute keine Verteilerquoten gibt. Auch das hindert ein solches Abkommen an eine Realisierbarkeit. Denn das Dublin-Abkommen besagt zwar, dass die Asylverfahren in den europäischen Randstaaten erfolgen muss. Es besagt aber nicht, dass diese Staaten auch Jene sind, die die Flüchtlinge aufnehmen müssen. Gäbe es rechtsverbindliche Quoten, wäre ein solches Dublin-Akommen ebenfalls realisierbarer.
Wenn das Dublin-Abkommen jedoch dazu mißbraucht wird, die Last auf Randstaaten abzuladen, dann ist die logische Folge, dass Staaten wie u.a. Ungarn, Italien oder Griechenland die Flüchtlinge einfach weiterziehen lassen. Hinzu kommt, dass Randstaaten wirtschaftlich nicht gerade sonderlich gut gestellt sind, so dass auch aus finanziellen Gründen die Last von diesen Staaten nicht Alleine getragen werden kann.
Ein weiteres Problem bei völkerrechtlichen Verträgen ist, dass sie im Regelfall nur schwer bis gar nicht durchsetzbar sind. D.h. wenn ich Flüchtlinge z.B. nach Ungarn abschieben will, sich die ungarische Regierung verweigert, dann habe ich kaum Mittel und Möglichkeiten, dies in der Praxis durchzusetzen.
Völkerrechtliche Verträge werden prinzipiell als "einfache" nationale Gesetze betrachtet, gegen diese andere nationale Gesetze widersprechen können. ( https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/...voelkerrechtlicher/ )
D.h. völkerrechtliche Verträge stehen in der Praxis unterhalb nationalen Gesetzen und erst recht Grundgesetzen. In der Praxis bedeutet das, dass wenn Dublin aus genannten Gründen nicht anwendbar ist, so greift zwangsläufig nationales Recht und Grundrecht.
Deshalb ist die Aussage, dass das Recht und erst recht die Verfassung nicht eingehalten wird, faktisch nicht zutreffend. In Anbetracht der Nicht-Durchsetzbarkeit von Dublin wird Recht und erst recht die Verfassung eingehalten.
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Eine andere Aussage, dass man Antisemiten nicht mehr einbürgert, ist ebenfalls faktisch falsch.
Denn es keine Antisemiten, sondern lediglich Menschen mit antisemitischer Grundeinstellung. Deshalb ist bezieht sich der Rechtsrahmen mitnichten gegen Volksgruppen ( weil Antisemiten keine Volksgruppe sind ), sondern um Flüchtlinge und Asylsuchende, welche durch Antisemitismus auffällig werden. Ein solcher Rechtsrahmen wäre zudem auch nicht verfassungskonform und daher sehr leicht mittels einer Verfassungsklage wieder außer Kraft gesetzt. Und das ist auch gut so. Würde man das in der Verfassung ändern, würden wir uns genau den Staaten nähern, aus denen die Menschen flüchten. Denn dass Menschen vor dem Gesetz gleich sind, ist einer, wenn nicht DER Grundpfeiler unserer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft.
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