a) Nach dem veröffentlichten Inhalt der Sozialcharta http://www.gagfah.de/de/unternehmen/verantwortung/woba.html dürften die strittigen Punkte die Positionen 1.5., 5.2 und 6.2. sein. Auslegungsbedürftig ist die Formulierung: "Wohnungen, die sich zum Zeitpunkt der Veräußerung im Verkaufsbestand befinden, sind hiervon ausgenommen." Es dürften also wohl auch Wohnungen veräußert worden sein, die sich bereits vor dem Verkauf an Fortress im Verkaufsbestand der WOBA befunden haben; für diese gelten die vereinbarten Beschränkungen nicht. Da die Stadt Ansprüche erhebt, wird sie beweisen müssen, dass die Wohnungen nicht zum Verkaufsbestand gehörten, sondern tatsächlich von den Regelungen der Sozialcharta erfasst sind. Darüber hinaus ist ein angeblicher Anspruch von einer Milliarde aus dem Verkauf von 8.000 Wohneinheiten, also 125.000 €, dem etwa 5-fachen Kaufpreis - pro Wohneinheit offenkundig unangemessen; ein Anspruch dürfte sich allenfalls auf Herausgabe eines Mehrerlöses beschränken, den man durch (angebliches) Nichtbeachten der Sozialcharta erzielt hat. b) Die Überlegung, die GAGFAH könnte wegen eines bislang völlig unsubstantiierten Anspruchs Schwierigkeiten bei der Refinanzierung haben, halte ich für unzutreffend. Der Mehrheitsaktionär Fortress mit erheblicher Liquidität dürfte ein Interesse daran haben, seine wesentliche Beteiligung bei der Refinanzierung auch aktiv zu unterstützen - und angesichts der Zusammensetzung des Boards von Fortress (Ex-UBS/Ex-Goldman) dürfte dieses auch wissen, wie man dies effizient und Basel-III-konform macht. Angesichts eines guten letzten Geschäftsjahres bei Fortress frage ich mich, ob diese nicht ein Interesse daran haben, den durch das Rückkaufprogramm hohen Kurs zu dämpfen, um das Rückkaufprogramm besser wirken zu lassen und die eigenen Bestände aus gewonnener Liquidität zu erhöhen. Ich war bei 6,50 investiert, bin es bei 8,90 geblieben und bin es nach wie vor - und vor 10 € werde ich auch sicher nicht verkaufen. |