ob die Stadt Dresden das Geld übrieg hat und ob sie es sich wirklich einfach machen beim ersten Termin sowas zu Entscheiden, oder ob man versucht nach anderen lösungen zu suchen um streit zu vermeiden.
"Laut Jana Frommhold, Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK), fallen laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Verfahrensgebühr und eine „Terminsgebühr" an. Bei einem Streitwert von einer Milliarde Euro beträgt die Verfahrensgebühr rund 3,9 Millionen Euro und die Terminsgebühr rund 3,6 Millionen Euro, so dass sich die Kosten für einen Anwalt auf insgesamt 6,5 Millionen Euro belaufen. Frommhold betont allerdings: „Mindestens 6,5 Millionen Euro." Bei einer derartigen Klage sei es üblich, dass die Anwälte Stundensätze vereinbaren, die die gesetzlichen Gebühren weit übersteigen. Da die Stadt zwei Anwälte einer renommierten Kanzlei engagiert hat, ist mit Kosten von mehr als 13 Millionen Euro zu rechnen." |