Das Gericht prüft bei einer gemeinsamen (!) RuhensVEREINBARUNG überhaupt nichts, sondern ist der Richter froh ein wahnsinnig aufwendiges Verfahren vom Hals zu haben.
Ruhen vereinbare ich, wenn ich eine SEHR gute Chance sehe, dass ich mich einige. Wir dürfen bitte nicht vergessen, dass es hier um eine Feststellungsklage geht und keine Leistungsklage. Wenn Steinhoff also zahlen will, akzeptieren sie ja die Ansprüche dem Grunde nach, sonst würden sie nämlich null zahlen/anbieten.
Das Feststellungsverfahren bringt dem einzelnen Anwalt Reputation aber sicher kein großes Geld, den auch in Deutschland richtet sich der Tarif nach der Bemessungsgrundlage, dem sog. Feststellungsinteresse und dieses wurde (reine Erinnerung) mit €50.000,00 bewertet. Vereinbarung mit den Klienten ist aber eine quota litis Vereinbarung, sodass das Prozesskostenrisiko mit den Kosten des Gegners im Falle eines Kostenzuspruchs begrenzt ist. Deshalb wollen die Tilps und wie sie alle heissen nicht ewig viele Stunden im Gericht hocken, da sie dadurch keinen Cent mehr verdienen.
Aufgrund der Gerichtskosten, die sich auch nach der Bemessungsgrundlage richten, werden wir 100%ig keinen gerichtlichen Vergleich über xy Mio € sehen, sondern mit Sicherheit einen außergerichtlichen. Wofür auch einen gerichtlichen, den brauche ich ja nur, wenn ich einen Exekutionstitel benötige. Hier wird ja niemand ernstlich davon ausgehen, dass es fraglich ist, ob Steini einen geschlossenen Vergleich erfüllen wird, also wozu dann einen gerichtlichen Vergleich.
Und die Laier über eure Rechtsstaatsverdrossenheit könnt ihr im Politikforum absondern. |