Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 31.07.25 18:50
eröffnet am: 02.12.15 10:13 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361309
neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 von: Investor Glo. Leser gesamt: 104709472
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01.02.20 18:15
3

675 Postings, 2731 Tage Bullworker#227256

meld´dich doch einfach mal bei Suissere, der baut dich bestimmt wieder auf..

Ihr wart doch Buddys letztes Jahr...



 

01.02.20 18:17
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474 Postings, 2443 Tage Regenzapfer80huey

was soll denn geprüft werden, wenn beide Parteien den Antrag stellen, den Termin zur ersten Verhandlung auszusetzen...? Der wird dann abgeblasen und fertig.  

01.02.20 18:18
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1450 Postings, 8153 Tage gunihuey: Der Richter gibt den Parteien lediglich

eine Zeitlich begrenzte Möglichkeit für einen Vergleich.

Scheitert die Einigung wird sich das Gericht wieder mit dem Schlamassel beschäftigen müssen.

So einfach ist das.
-----------
when nothing goes right... go left!

01.02.20 18:19
3

346 Postings, 2519 Tage tomcraftDas Gericht

wird auf Antrag der Parteien im Zivilrecht tätig und wenn beide Partein das Verfahren temporär nicht betreiben wollen dann führt es das Gericht nicht fort ohne dass daraus mehr abzuleiten ist als genau DAS. Wenn Du davon keine Ahnung hast ist es mutig Beiträge Dritter als Blödsinn zu bezeichnen.

DU leitest aus dieser Terminabsage ab, das ein Vergleich steht (trockene Tinte). Mit Verlaub, genau das ist Blödsinn wenn man es rein aus dieser Terminabsage ableitet.  

01.02.20 18:40
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7490 Postings, 6330 Tage XL10@Bill

Glaube persönlich auch nicht, dass dieser Anstieg diesmal nachhaltig sein soll. Ich denke eher, dass Kleinanleger und Glücksritter den Kurs hier nach oben getrieben haben, wie davor, wie davor, wie davor.

Ich freue mich natürlich, wenn sich hier doch eine Art Turnaroundeuphorie einstellt.  

01.02.20 18:49
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6534 Postings, 2354 Tage ShoppinguinDas sagt das Gesetz & Ableitung...

Das Gesetz sagt:

§ 251 Ruhen des Verfahrens
Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Die Anordnung hat auf den Lauf der im § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss.

Daraus leite ich ab:

1) BEIDE Parteien sind sich endgültig über den Vergleich einig (das Angebot liegt ja schon länger vor).
  Verhandlungen liefen ja bestimmt schon vorher mit Tilp.
 Tilp verzichtet bestimmt (wenn auch zuerst temporär) nur auf den Klageweg, falls sich der Vergleich mehr "lohnt". Es müssen ja beide Parteien zustimmen.

2) Der Richter sieht eine Chance von über >50, dass sich die Parteien ohne Ihn einigen.

3) Das Schreiben von Tilp klingt nicht nach Verhandlungsabbruch und Klage.
 

01.02.20 18:52
2

987 Postings, 2257 Tage BCoolWie gerne

ich hier mitdiskutieren, aber man wird hier mit komplexen, für mich nicht verständlichen Fakten konfrontiert oder mit weniger sachlichen Kommentaren zur jeweiligen Stimmungslage. Aber in der Tendenz ist die Lage doch eher positiv, bei Betrachtung aller Indikatoren. Das sah schon bedeutend mieser aus. Ich zumindest glaube an ein gutes Ende, warum kann ich nicht sagen, mein Bauch sagt das. So jetzt lese ich nur wieder mit da ich nichts beitragen kann und ich wünsche mir nur, dass uns Dirty treu bleibt, auch wenn ich ihn kaum folgen kann. Irgendwie ist das hier irre spannend.  

01.02.20 18:52

987 Postings, 2257 Tage BCoolWürde ich...

01.02.20 18:55
3

22177 Postings, 4698 Tage silverfreakyIch will nur eins Wissen!

Was springt für uns raus....  
Angehängte Grafik:
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01.02.20 19:00
2

346 Postings, 2519 Tage tomcraftshoppi

wie leitest Du denn aus schwebenden Vergleichsverhandlungen ab dass sich beide Parteien über einen Vergleich bereist einig sind? Wäre es so, wäre nicht ein Termin aufgehoben sondern die gesamte Klage erledigt worden.  

01.02.20 19:09
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626 Postings, 2117 Tage SH_ZitatesammlerDanke

für die Tips mit den Sternen. Wie kann ich also einen grünen mit dem Handy (IPhone) vergeben? Sorry ich bin offensichtlich zu blöd dazu. Zitti  

01.02.20 19:13
2

8036 Postings, 2640 Tage BobbyTH@Shz

2 Sekunden lang auf den Text drücken, dann kommt das Fenster zum Bewerten  

01.02.20 19:14

6534 Postings, 2354 Tage Shoppinguintomcraft:



"wie leitest Du denn aus schwebenden Vergleichsverhandlungen ab dass sich beide Parteien über einen Vergleich bereist einig sind? "

Natürlich, warum sollte Tilp ansonsten seinen Klageweg unterbrechen ?! Der lebt davon zu klagen.

Denk doch mal nach :)

1) Du verklagst Person A
2) Person A schickt dir ein Angebot (Vergleich + Vertragstext zur Unterschrift)

3)
3.1)  - Du lehnst ab und klagst weiter (nicht der Fall)
3.2)  - Du sagst ok, möchtest vielleicht aber noch 1-2 kleine Änderungen, aber seid ihr euch einig

Welchen VORTEIL hätte Tilp, ein Ruhen zu beantragen ? Das sehe ich nur zwei Möglichkeiten

- Er sieht seine Chancen die Klage zu gewinnen bei weit unter 50%
- Das Angebot stimmt einfach (Cash).
 

01.02.20 19:20

6534 Postings, 2354 Tage ShoppinguinRuhen des Verfahrens / Risiko für Tilp


Ein ruhendes Verfahren ist ein hohes Risiko für Tilp, des Rechtsweg zu verlieren..

"Nach erfolgter Anordnung des Ruhens kann das Verfahren vor Ablauf von 3 Monaten nur mit Zustimmung des Gerichts wieder aufgenommen werden (§§ 251, 251 a ZPO). "

ICH würde bei einer 10 Mrd Klage dieses Risiko nicht eingehen.  

01.02.20 19:23
1

2194 Postings, 2752 Tage Brätschernur mal so...

Ich glaube die Vergleichsverhandlungen wurden ausgesetzt, weil die Kläger recht hoch pockern wollten.
Denen wurde sicher ein Angebot unterbreitet, das die Kläger als zu gering erachteten. Steinhoff behauptete aber, der Betrag ist an der Schmerzgrenze, da man sonst Pleite wäre.
Die Kläger wiederum wollten dies bewiesen haben und wollten Einblick in die Bilanz. Worauf Steinhoff erwiederte, dass dies zu diesem Zeitpunkt nicht ginge, aber später, das Datum liege aber hinter dem Gerichtstermin. Worauf die Kläger einsehen mussten, dass ein Gerichtstermin keinen Sinn macht.
Das Gericht wurde informiert und setzte das Verfahren aus und stellten das Verfahren eben nicht ein.
Eine Einstellung des Verfahrens wäre eine Einigung
Nur meine Meinung.  

01.02.20 19:24
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2194 Postings, 2752 Tage Brätscherdie Fehler darf der Rechtschreiblehrer behalten

01.02.20 19:29

2740 Postings, 3162 Tage Hai123456Zitti

iPhone 3?
Was meint ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Hai  

01.02.20 19:31

626 Postings, 2117 Tage SH_ZitatesammleriPhone 6

Wenn ich auf den Text gehe kommt nur nachschlagen, teilen, kopieren. Danke Bobby und Hai  

01.02.20 19:31
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17855 Postings, 4697 Tage H731400Nur mal so

Klar setzt Tilp aus, Tilp kann froh sein das sie mit schwimmen dürfen, in Deutschland müßte jeder Kläger auf eigene Kosten selber klagen falls das Musterverfahren gewonnen werden würde.

Die richtigen Kandidaten sind doch Wiese und die VEB. Die VEB vertritt die ganzen Institutionen mit den richtigen Aktienpaketen, und ob Wiese beim GP überhaupt mitspielt wissen wir nicht. Tilp ist doch nur Trittbrettfahrer.  

01.02.20 19:32

6534 Postings, 2354 Tage ShoppinguinBrätscher: Das wäre unlogisch...

Wenn du auf 10 MRd Schadensersatz klagst, dann ist es dir egal, ob du 2, 7 oder 10Mrd am Ende des Verfahrens eff. erhälst.
Hauptsache, der Gegner ist "platt"....  

01.02.20 19:35
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2740 Postings, 3162 Tage Hai123456Zitti

Musst PC-Ansicht einstellen
Auf der Seite ganz unten
Mit freundlichen Grüßen
Hai  

01.02.20 19:38
1

474 Postings, 2443 Tage Regenzapfer80shoppinguin

das ist keine 3-Monatsfrist. Das Verfahren kann auch ein Jahr lang ruhen. Nur wenn man es binnen 3 Monaten weiterführen will muss das Gericht zustimmen. Es bedeutet also nicht, dass man nur 3 Monate Zeit hat.  

01.02.20 19:41

8709 Postings, 2475 Tage Dirty Jack@H7

Deinen letzten Satz hättest auch ganz FETT markieren können.
Den Rest sehe ich auch so, was bilateral ja selten vorkommt.
Die richtigen Schwergewichte befinden sich nicht auf TILPS Karteikarten.  

01.02.20 19:43
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1184 Postings, 2728 Tage StPauliTradeSorry aber von den 12 Mrd

Werde ich mal ein paar eliminieren

https://karrierebibel.de/aufsichtsrat/

Auszug:
Haftung von Aufsichtsräten

„Jedes Aufsichtsratsmitglied steht in der Pflicht, seine Aufgaben und Pflichten mit Sorgfalt zu erledigen. Es besteht die Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft und die Pflicht zur Verschwiegenheit.
Stellt sich heraus, dass ein Aufsichtsratsmitglied dem zuwider gehandelt hat, ergeben sich daraus Konsequenzen. Es haftet jedoch immer die betreffende Person, nicht der Aufsichtsrat als Ganzes, wenn durch schuldhafte Pflichtverletzung der Gesellschaft Schaden zugefügt wurde.
Dabei kann es gleichzeitig zu einer zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Haftung kommen“

Jetzt erzähl mir mal einer wie Wiesel damit durchkommen wird. Hinzu kommt das er Geld von der Gesellschaft gezogen hat ...Interessenskonflikte?!? Ja ja der Wiesel und seine Klage war und ist eine Brandmauer das er nicht pleite geht
Gilt übrigens auch für die Familie STEINHOFF privat usw.
was glaubt ihr muss dietoilette bezahlen....

Ach und was steht wohl im Report über PIC und Co. Vermutlich Lustreisen im Privatjet von STEINHOFF....

4mrd für Mattress soso wer hat denn diese Übernahme geprüft und wie waren die Geldflüsse.
Ich denke das das bald erledigt ist. Wenn nicht kriegt halt keiner was.

So weiter mit der Sportschau;-)  

01.02.20 19:46
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Danke. Habe es bei dir gleich mal ausprobiert. Zitti  

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