Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Aber ich gehe davon aus, dass hier einige Termine miteinander bremische werden. Der SA Pensionsfonds hatte mal als Deadline den 30.11.19. und als nichts geschah, gingen wir davon aus, dass die Option bzgl. der zweimonatigen Verlängerung gezogen wurde. Diese Frist endete zwar gestern, es wird aber mMn trotzdem heute, morgen oder Montag keine Meldung verkündet werden. Ich hoffe zwar, dass von denen schon eine Unterschrift zum GP vorliegt und von Steinhoff natürlich auch. Aber da es Global Peace heißt und die Unterschriften von anderen Parteien noch fehlen, ist es halt noch nicht global. Tilp hatte seine Frist bis zur Meldung bei Tilp (aus dem Gedächtnis) um den 27.01.20. Dann machen die eine Aufstellung und anschließend muss der potentielle Kläger sich äußern, ob er mitmachen will. Diese Rückmeldung bei Tilp muss kurzfristig erfolgen, da Tilp den potentiellen Kläger bis zum 05.02.20 bei Gericht melden muss. Erst dann ist der potentielle Kläger auch wirklich Kläger und kann auch beim Schadenersatz berücksichtigt werden. Ergo kann m.E. Tilp erst nach dem 05.02.20 seine Unterschrift unter das GP setzen. Natürlich muss die Tinte nicht trocken sein, um das GP zu verkünden. Hoffen wir aber, dass Tilp der letzte ist. Dann kommt am 06.02.20 die erlösende Meldung.
Dass der Kurs am Freitag ordentlich gestiegen ist, hängt mMn mit MF zusammen. Das sind ja gute Ergebnisse, die grundsätzlich den Wert von Steinhoff erhöhen (können). Dass der Kurs nicht ausbricht, liegt halt immer noch am fehlenden GP.
Aber warum sollen sich die Kläger verarscht fühlen? Die bekommen eine Entschädigung im Bewusstsein, dass der Kurs fürchterlich abgeschmiert ist. Kein Kläger oder Beklagter konnte sicher davon ausgehen, dass MF sich so super und schnell erholt. In der Konsequenz freuen sich aber auch alle Kläger, da es nicht nur ein GP und eine anschließende Umschuldung gibt, sondern weil die Töchter jetzt auch durchstarten. |