Der Aufsichtsrat einer AG hat die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und zu kontrollieren. Er ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des Unternehmens und für die Einhaltung von gesetzlichen und gesellschaftlichen Standards. Der Aufsichtsrat hat eine beratende Funktion und kann Empfehlungen aussprechen. Zudem ist er für die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern zuständig. Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Aktionäre und soll die langfristige Sicherung des Unternehmens gewährleisten. Quelle, ChatGpt |