Ich denke,zu beurteilen,ob es sinnvoll,oder überhaupt machbar ist,terminlich wie geplant die Sonderprüfung anzustoßen,können wir nicht. Steinhoff hat mehr Kapazität und hat mit dem Vorpreschen WHOA und Mindestfrist alles gebunden,was die Kanzlei in den Niederlanden leisten kann.Das muss man leider konstatieren,und da hilft kein kritteln und rummeckern. Dazu kommt,die Verteidigungstrategie und die Prozeßstrategie und auch den angestrebten Vergleich .SdK darf sich nicht verzetteln,und auch die beauftragten Kanzleien werden SdK beraten ,wie vorzugehen ist. Es klingt zumindestens mal logisch,das man Steinhoff die Chance gibt,alles zu beantworten, sicherlich wird man drauf hoffen,das die Antwort dem Gericht nicht schmeckt,so sich die Frage der Kosten von SdK zu Steinhoff verlagern kann,während die Effizienz klar zu SdK geht. Eine Vorbereitung einer außerordentlichen HV und Absetzung Managemnent,wäre sicherlich vordergründig wichtig und notwendig,würde aber zu Ende gedacht,eine Vergleichslösung unmöglich machen,und es unmöglich machen,auf die von Steinhoff vorgelegten Schriftstücke,terminlich und juristisch vorzugehen. Wen die Agelegenheit so brennend interessiert,der kann sich ja bei SdK informieren,die Frage,warum die Sonderprüfung nicht bei Gericht eingereicht wurde,entgegen der eigenen Publizität ,und warum hierzu keine Erklärung gegeben wird ( Prozeßtaktik ? ) |