vom Vorstand der Sdk: ich verstehe Ihre Aufregung und Ihren Ärger über das Geschehene. Jedoch kann ich Ihnen aktuell nicht bestätigen, dass diese Aussagen von Ihnen zutreffen, da wir bisher keine Informationen dieser Art haben, wie von Ihnen dargestellt. Und wurde bisher nur mitgeteilt, dass es bei den Projektgesellschaften Vorkaufsrechte für die jeweiligen Partner gäbe. In wie weit nun Solarhybrid ein Vorkaufsrecht etc. hat, ist uns nicht bekannt. Es wurde von Solarhybrid nur mitgeteilt, dass man bisher 7,6 Mio. € für große Teile des US-Projektes vorab gezahlt hätte. Auch bezüglich des Flagsolverkaufs ist uns eine Beschränkung auf Verhandlungen mit Ferrostahl nichts bekannt. Ein solches Vorgehen der Insolvenzverwalter verursacht regelmäßig Irritationen. Man muss jedoch zunächst die Grundlagen kennen, um die Entscheidungen des Insolvenzverwalters beurteilen zu können. Darum haben wir bei Gericht einen Antrag auf Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Dieses Vorgehen ist vom Insolvenzverwalter begrüßt worden. Daher rechnen wir mit einem solchen Ausschuss innerhalb der nächsten zwei Wochen. Sobald dieser Ausschuss eingerichtet ist, können die Gläubiger den Prozess auch mitverfolgen. Die Rolle von Deloitte ist aus unserer Sicht klar gegeben, da man dem Büro des Insolvenzverwalters nicht zumuten kann, alle Daten selbst aufzubereiten und somit auf Dritte angewiesen ist. Bezüglich der Investorensuche für zum Verkauf stehende Projekte dürfte Deloitte unserer Einschätzung nach jedoch eine untergeordnete Rolle spielen. Das Thema wird sicherlich noch interessant sein, was getan wurde, um Investoren zu finden. Ein Insolvenzplanverfahren würde aus unserer Sicht nur schwer realisierbar sein, da die Anleihen nach unterschiedlichen Bedingungen ausgegeben wurden, und es dadurch wohl sehr schwer werde dürfte, alle Gläubiger inkl. Ferrostahl und Solarhybrid unter einen Hut zu bringen. Ein Planverfahren bräuchte zumindest die Zustimmung aller wesentlichen betroffenen Parteien. Bezüglich des Verfahrens mit Herrn Prof. Claassen sehe ich keine Eile, hier einen Schnellschuss zu machen. Klagen wie diese und auch weitere eventuelle Organhaftungsklagen werden üblicherweise auch erst zum Ende eines Insolvenzverfahrens behandelt, im Vordergrund steht zunächst stets, das operative Geschäft zu stabilisieren. Das die SdK auch einen Konflikt mit dem Insolvenzverwalter nicht scheut, dürfte bekannt sein. Zuletzt haben wir im April 2011 den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gerichtlich angefochten. Mit Urteil vom November 2011 haben wir damit der Insolvenzmasse ca. 2.1 Mio. € erstritten. Ihre Schlussfolgerungen sind mir insgesamt jedoch zu aufgeregt. Ich würde vorschlagen, dass man zunächst die kommenden Wochen abwartet, du dann, mit Kenntnis der Verträge etc. das Handeln des Herrn Böhm beurteilt. Bisher hat er sich unserer Sicht nach nichts zu Schulden kommen lassen. Ein Verkauf kann sowieso erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Und Herr Böhm wird sich sicherlich die Zustimmung der Gläubiger hierzu einholen. Wir werden gegebenenfalls unsere betroffenen Mitglieder hierzu befragen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Bauer Mitglied des Vorstands nur ein paar Bemerkungen dazu: ich habe nie behauptet, dass die SH ein Vorkaufsrecht auf die USA-Projekte haben soll. Aber die Vorgehensweise des IV gibt dazu Anlass, dass die Investorensuche nur sehr eingeschränkt auf SH und Ferrostaal ausgerichtet ist. Warum wird Deloitte nicht damit beauftragt? Dann ist der IV frei von diesen Verdächtigungen. Und von Transparenz kann wie Ulm000 auch feststellt bisher wieder keine Rede sein. Das wird sich hoffentlich noch ändern. Insgesamt ist es positiv, dass die Sdk schnell reagiert hat. Und mit dem Satz: "Das Thema wird sicherlich noch interessant sein, was getan wurde, um Investoren zu finden." stimmt die SdK der Bedeutung dieser Sache zu. Nur wird es dann mal wieder zu spät sein. Daher sage ich der SdK: Schon vorher die Sache kritisch im Auge behalten. Mit einer Mitgliedschaft werde ich hier noch abwarten. Wichtig scheint mir auch die Bemerkung zum Gläubigerausschuss. Es werden nur wenige zur Gläubigerversammlung vom Amtsgericht zugelassen werden. Deshalb ist es wichtig, hier der richtigen Vertretung den Rücken zu stärken. Vielleicht könnte es die SdK werden? Oder hat jemand eine bessere Idee? |