Verehrter User (miss)erfolg99 Leider irren Sie sich, einmal mehr mit Ihrer Auffassung! Eine *superprovisorische Verfügung* der EBK hat nichts mit einer Zulassung an ein anderes Börsensegment etc. zu tun. Eine *superprovisorische Verfügung* wird in Krisensituationen erlassen und ist eine sehr einschneidende Massnahme die eigentlich nur bei gravierenden Vorkommnissen angeordnet wird! Kann man selber auf der EBK Seite nachlesen. www.ebk.admin.ch Ich nehme mal an, es geht hier z.B. um die Werthaltigkeit der Beteiligungen, die Verschiebungen von Aktienpaketen (Geld ist ja nicht geflossen), allfällige Bewilligungen als Investmentgesellschaft, ob das Management gewähr für eine einwandfreie Geschäftsbesorgung bieten kann, Wechsel der Revisionsstelle, usw usw usw! Die beiden Untersuchungsbeauftragten (Hr. P Conrad und Hr. B. Huber) prüfen nach Ihnen bekannten Vorgaben das Unternehmen und erstellen einen Bericht für die EBK. Dort wird dann entschieden was weiter unternommen wird. Und sollte der Revisor tatsächlich selber die EBK eingeschaltet haben, dann wahrscheinlich eher darum, um sich selber schadlos zu halten. Also bis 22.04.08 war die Swiss Hawk doch eher eine Briefkastenfirma, zumindest gemäss HR Auszug. Erkennt man an der c/o Adresse! http://www.hrazg.ch/webservices/inet/HRG/HRG.asmx/...ang=1&sort=0 Ich denke, die Ankündigung bezüglich des Segmentwechsels oder der CH-Börse diente eher dazu, unbedarfte Kleinanleger zum Kauf der Aktie zu ködern. Grüsse scamp |