Nun, das Kapitalanlagegesetz kurz KAG ist ein neues Gesetz welches das bestehende Anlagefondgesetz ablöste. Es handelt sich also mitnichte um eine Novellierung. Soviel zum Thema Laie... Na, das schweizerische KAG schon mal durchgearbeitet? Nicht zu vergessen die Kollektivanlagenverordnung KKV und die Verordnung der EBK sprich EBK-KKV. Und den Interpretationsspielraum nicht vergessen, denn so einiges ist tatsächlich Auslegungssache, auch wenn du anderer Meinung bist. Das wirst du spätestens dann merken, wenn die EBK ihre Verfügung verfasst hat. Swiss Hawk wird das nämlich höchstwahrscheinlcih gaaaaaaanz anders sehen... Und nimm dir doch die Geldwäschereiverordnung samt Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei auch gleich noch vor. Könnte alles von Relevanz sein in Bezug auf Swiss Hawk.
Natürlich hat Swiss Hawk es versäumt bei Aufnahme ihrer Tätigkeit abzuklären ob sie in irgend einer Weise bewilligungspflichtig ist. Insbesondere bei eben Inkrafttreten des neuen KAG.
Sie preist sich ja vollmundig als "Vermögensverwaltung für alternative Investmentklassen" im Internet an und sobald man sich im Finanzdienstleistungssektor tummelt sollte man sich schon genau informieren ob es irgendwelche Gesetze/Verordnungen/Regulationen gibt die man beachten und/oder einhalten muss. Alleine schon wegen der Geldwäschreiverordnung, zum Beispiel. Und es liegt nicht am Gesetzgeber die Firmen darauf aufmerksam zu machen, sondern an den Firmen sich darüber zu informieren. Die Schweiz ist da eben nicht so lasch wie Deutschland mit dem Bafin.
Die Firma hat ihre Geschäftstätigkeit im Herbst 06 aufgenommen. Das neue KAG wurde per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Somit reicht es wohl nicht davon auszugehen, dass man einfach mal warten kann bis man die Bedingungen erfüllt sind um 1 Jahr später sich an der Berner Börse kotieren lassen kann. Ich kann ja auch nicht einfach schon mal mit 17 Jahren anfangen auf der Strasse Auto zu fahren und dann mit 18 Jahren den Führerschein machen, weil ich erst mit 18 zugelassen werde... (Naja, können schon, doch wenn ich erwischt werde ist Schluss mit lustig!)
Dass die Kotierung nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich war, gibt der Firma nicht automatisch das Recht einfach 1 Jahr lang ohne Bewilligung ihre Geschäftstätigkeit auszuüben. Dann hätte Swiss Hawk eben eine andere Struktur wählen, das erste Geschäftsjahr hinter sich bringen , sich dann an der Börse Bern koteieren lassen müssen und dann die Anleger abzocken. Dann hätte die EBK das nachsehen gehabt... Doch vielleicht dachte man sich das ist nicht nötig und es geht auch ohne!
Somit kann man durchaus der Meinung sein - und vielleicht kommt die EBK ja ebenfalls zu diesem Schluss, wer weiss - dass Swiss Hawk in diesem Fall illegal tätig war. Und normalerweise werden Firmen, die im Finanzdienstleistungssektor illegal tätig sind - denn noch immer liegt ja keine Bewilligung vor - liquidiert.
Übrigens, genaugenommen gibt es bei der Firma Swiss Hawk gar kein Management, nur einen Vorstand. Zumindest sicher mal bis zum 31.12.2007. Wer die Jahresrechnung 2007 genau anschaut kann das gut erkennen. Denn wenn unter dem Posten Personalaufwand lediglich CHF 29'759 verbucht worden sind, dann wurde damit kein "Management" bezahlt. Und eine Briefkastenfirma hat sowieso kein "Management" und im Jahre 2007 war Swiss Hawk eine Briefkastenfirma, das zeigt der Blick ins Handelsregister... Tja, wirklich keine Profis, die Damen und Herren des abgestürzten Falken!
Gute Nacht Scamp
P.S. Im übrigen dürften die Untersuchungbeauftragten nicht nur die Bewilligungspflicht abklären, sondern auch ganz allgemein die "Geschäftstätigkeit" der vergangenen Monate der Swiss Hawk unter die Lupe nehmen. Das gehört auch zum Mandat, welches die Beauftragten der EBK von eben dieser erhalten haben, denn nur so können sie auch wirklich exakt abklären wie das nun tatsächlich ist mit der Bewilligungspflicht... |