Zwischenberichterstattungspflichten ab 2017
..Neu durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Zwischenberichterstattung innerhalb der ersten und der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eingeführt. Der Gesetzgeber konnte sich nach Ansicht der Verfasser bedauerlicherweise nicht dazu durchringen, eine Quartalsberichterstattung verbindlich vorzugeben. Nun ist lediglich eine sogenannte Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Eine solche Zwischenmitteilung der Geschäftsführung ist frühestens zehn Wochen nach dem Beginn und spätestens 6 Wochen vor dem Ende der Berichtsperiode zu veröffentlichen.
.. (Quellen: Beitrag aus Finance Office Professional Haufe-Verlag und BaFin Schreiben vom 08.06.2016)
Demnach ist im Halbjahr nur eine Zwischenmitteilung verbindlich vorgeschrieben, ohne genaue Terminangabe. Darüber hinaus muss auch noch der Halbjahresfinanzbericht (bei börsennotierten Aktiengesellschaften) veröffentlicht werden.
Termine der Hypoport AG: 04. Mai 2017 Bericht zum 1. Quartal 2017
§ 07. August 2017 Bericht zum 1. Halbjahr 2017 30. Oktober 2017 Bericht zum 3. Quartal 2017
Es ist (leider) wohl davon auszugehen, dass Hypoport die Berichtspflichten für Finanzkennzahlen eng auslegt. |