Die fehlende Buy Option hatte ich denen übrigens auch gemeldet. -------------------------------------------------- Hier die Antwort: ich danke Ihnen für Ihre Eingabe. Darin nehmen Sie Bezug auf eine kürzlich durchgeführte Kapitalmaßnahme des Unternehmens AMC Entertainment Holdings Inc., zu dem Sie Aktien im Depot bei Ihrer Bank unterhalten. Sie teilen mir mit, dass die Ihnen zustehenden Dividendenaktien bislang nicht auf Ihr Depot eingebucht wurden.
Erlauben Sie mir zunächst nachstehende Hinweise zu meiner Aufgabenstellung:
Mir obliegt im Sektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, soweit sie Wertpapierdienstleistungen erbringen. Meine Befugnisse beschränken sich dabei auf die im Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) vorgesehene Aufgabe, Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Gemäß § 4 Abs. 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nehme ich diese Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr.
Darüber hinaus möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich den Sachverhalt nur aufsichtsrechtlich und im Rahmen meiner gesetzlichen Zuständigkeit beurteilen kann. Die BaFin nimmt ihre Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahr. So kann ich keine verbindliche Entscheidung zwischen Ihnen und der Bank über die Frage herbeiführen, ob der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zutrifft, oder ob Sie beispielsweise einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die BaFin keine Rechtsauskunft erteilen oder Gutachten erstellen kann. Soweit Sie Rechtsberatung wünschen, steht es Ihnen frei, sich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale zu wenden, die Ihnen in solchen Fällen beratend zur Seite stehen können.
Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt möchte ich folgendes ausführen:
Die neuen Stücke (AMC ENTMT HLDGS PFD UTS ISIN US00165C2035) sind von den Banken, wie auch andere Kundenwertpapiere, grds. erst dann in die Depots ihrer Kunden zu buchen, wenn den Banken die neuen Stücke aus der Stockdividende auch geliefert wurden. Nach den uns vorliegenden Informationen ist mit einer zeitnahen Belieferung zu rechnen. Die Banken sind nicht verpflichtet in Vorleistung zu treten und auf die Bereitstellung der Stücke durch den Emittenten angewiesen.
Die aus Ihrer Beschwerde gewonnenen Informationen lasse ich in meine Aufsicht einfließen. Insoweit bin ich gemäß § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich kann Ihnen deshalb keine Auskunft darüber geben, wie die BaFin in der Angelegenheit weiter vorgehen wird. Dafür bitte ich Sie um Verständnis. |