Im Fokus steht dabei Arbeitsgruppe I, die sich mit der Nachrüstung der Motoren von älteren Diesel-Pkw beschäftigt.
Nach einer Kontroverse der 35 Mitglieder darüber, ob es technisch überhaupt möglich ist, alte Dieselmotoren nachzurüsten, herrscht nun ein Konflikt in der Frage, ob es rechtlich machbar ist, die Automobilhersteller zur Nachrüstung von Motoren zu verpflichten.
Die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums und der Autoindustrie sehen dafür und für eine Kostenübernahme durch die Hersteller keine gesetzliche Grundlage. Vertreter des Bundesländer sowie Verbraucher- und Umweltschützer sehen das sehr wohl. Die Besitzer der Diesel will derzeit keiner zur Kasse bitten.
Da es bislang keinen Konsens gibt, soll nun eine weitere wissenschaftliche Untersuchung zur Möglichkeit der Hardwarenachrüstung, also der Motoren von Dieseln, abgewartet werden. Die Untersuchung laufe noch, heißt es im Verkehrsministerium. Außerdem sollen zunächst die beiden Unterarbeitsgruppen Technik und Recht gemeinsam tagen. Aus diesem Grund sei die Sitzung der gesamten Arbeitsgruppe I abgesagt und verschoben worden. |