Ich hatte gestern mal getestet, wie man hier im Forum auf die Gegenmeinung, nämlich die Ablehnung des Vorschlags, reagiert. Siehe da, selbst die schlimmsten Beleidigungen und Unterstellungen haben nicht so viele Downvotes wie mein Beitrag.
Insofern kann ich ganz zu Anfang sagen, dass sich mein Eindruck, viele würden hier aus Verzweiflung, Unkenntnis oder Unzufriedenheit Herrn Liebscher als Weißen Ritter ansehen, bestätigt hat.
Nicht weil die SdK einen schlechten Job macht, keineswegs. Die Motive hinter diesem grenzenlosen Support oder fast schon Gotteskult sind in meinen Augen nur einfach die falschen. Aber Gut.
Die Fragen der SdK waren in meinen Augen größtenteils anschuldigungen oder zielten darauf ab, bereits bekannte Werte erneut zu nennen. Deshalb fand ich es auch wirklich schön als Herr Vosswinkel zu Wort kam. Ich denke er hat ausgesprochen was viele Denken, trat dort aber trotzdem nicht als realitätsferner Management-Hasser auf. Fand ich Fair.
Jedenfalls. Sollte ich mich nicht verhört haben sprach der Kollege LdP von einer Schuldenfreiheit nach 3 Jahren - verwundert mich ehrlich gesagt in Anbetracht des Zahlenwerkes bzw. des uns versprochenen Totalverlustes bei Ablehnung des Vorschlags.
Eine Aussage die kritisch zu hinterfragen ist, vielleicht aber auch einfach als versprecher gewertet werden kann. Was ich aber nach wie vor ebenfalls seltsam finde - man spricht die ganze Zeit von der voraussichtlichen Zahlungsunfähigkeit. Weshalb kann man sich dahingehend nicht festlegen? Selbst ich kleiner Popel weiß ja bereits Heute, welche Rechnung ich am Ende des Jahre bezahlen kann. Nun Gut.
Unter Berücksichtigung der mir offziell zur Verfügung gestellten Informationen komme ich, im Anschluss an den gestrigen Tag, zu folgender Einschätzung.
Vermutlich war es so, dass die Gläubiger ihre Position insofern ausgenutzt haben, als dass es a. ihr gutes Recht war scharf zu stellen und b) dem Unternehmen einen Vorschlag zu unterbreiten. Wohlwissen mit dem Vorhaben, sich ab Juli an wersteigernden Beteiligungen noch mehr zu bereichern. Hier sehe ich aber reinewegs Gier bei den Gläubigern und absolut keine Zusammenarbeit des Managements mit den Gläubigern - wer kommt überhaupt auf sowas? Steinhoffschwurbler? Hm.
Letztendlich könnte das WOAH einen Vergleich erzielen, der im Interesse Aller, also auch in unserem Interesse, sein könnte. Gleichzeitig besteht aber auch innerhalb dieses Verfahrens das Risiko der Insolvenz. Ob wir nun im Rahmen der Unterteilung der Gläubigerklasse direkt hinter den gesicherten Gläubigern kommen oder ob es tatsächlich einfach auf eine Insolvenz hinausläuft, bleibt vom Gericht zu beantworten. Auch fragwürdig wäre dann - und das vermag ich nicht sicher zu beantworten - ab wann die Gläubiger innerhalb des Vergleichs als Befriedigt angesehen werden können - denn hier gibt es, so habe ich es verstanden, eine Grenze. Die Grenze zielt auf die Höhe der Vergleichssumme für die Gläubiger ab und ist i.d.R dann erreicht, wenn die Gläubiger selbe Summe erhalten, wie im Zuge der Abwicklung. Also würde es ausreichen, insofern es reinewegs um die gesicherten Gläubiger geht (Gläubigerklasse 1), wenn bereits dessen Abfindung niedriger als der Liquidationswert wäre. Dagegen sprechen aber irgendwie, leider, die Zahlen.
Hoffnung macht mir aber indessen, dass wir nicht an einen Insolvenzverwalter gebunden sind. Es könnte uns also ein echter Profi zur Seite stehen (nicht böse gemeint liebe Insolvenzverwalter).
Es bleibt also Spannend und seit mir nicht böse, wenn ich einige Dinge einfach von mehreren Seiten beleuchte.
Küsschen |