Ich werde nicht nur zusehen, sondern TrufflePicker mit 500 Euro unterstützen, falls er meine Unterstützung braucht. Auch sein Ansatz die SdK mit in seinen Plänen einzubinden ist für mich sehr wichtig.
Zur SdK, wichtig und nicht vergessen:
Die Stimmrechte an die SdK übertragen und auch die Stimmen der Nichtmitglieder sind willkommen und werden vertreten. Keine Kosten fallen an! Nur bisschen ZEIT ist nötig.
So weiter mit TrufflePicker, gute Chancen sehe ich in den von TrufflePicker aufgeführten Punkten (siehe seine Posts), aber zum Gamechanger könnte die Anfechtung der NV-CPU werden!
Hier nochmal seine Posts, sehr lesenswert!
"Liebe Mitforisten, ungeachtet meiner vollen Unterstützung der SdK (immmerhin habe ich das losgetreten), habe ich parallel Kontakt mit einem renommierten Anwalt für Aktienrecht aufgenommen. Wir prüfen im Moment ein Klageverfahren gegen den Vorstand von Steinhoff. Meine Rechtsschutzversicherung ist zur Kostenübernahme angefragt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass ich keine Deckungszusage erhalte. Der SdK habe ich diesen Ansatz bereits mitgeteilt, aber die SdK verfolgt zunächst eine alternative Vorgehensweise. Falls keine Deckungszusage von meiner Rechtsschutz erfolgt, möchte ich hiermit um Teilnahme einiger Foristen bitten, damit die Kosten für jeden einzelnen tragbar wären. Geschätzte außergerichtliche Kosten bis zur Klageeinreichung sind ca. 7.000 - 8.000 Euro. Die Kosten des Hauptverfahrens können noch nicht abgeschätzt werden. Da es ein Strafverfahren werden soll, ist der Ansatz eines Verfahrenswertes nicht erforderlich, und das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft geführt. Dennoch könnten z.B. bei einer abweichenden Verfahrensform zusätzliche Verfahrensgebühren, Anwaltskosten nach Stunden-Honorar, Reisekosten, etc. anfallen, die bei Prozessniederlage auf uns zukommen können.
Klageansatz:
1. Strafanzeige gegen das Steinhoff Management, namentlich Louis du Preez und Theodore de Klerk wegen Marktmanipulation
Mit der Veröffentlichung der "Maturity Extension Transaction" vom 15.12.2022 wurde ein Delisting der Steinhoff International Holding zum 30.06.2023 angekündigt. Da dieses Vorgehen ohne Nennung einer Barabfindung erfolgte wurde eine deutliche Marktmanipulation zum Schaden der Aktionäre begangen. Spätestens mit der Konkretisierung des Vorhabens durch Veröffentlichung des Circulars am 08.02.2023 wurde das Vorhaben als Abstimmungspunkt zur Hauptversammlung gleichermaßen zu einem Delisting-Angebot. Abermals fehlt dem Angebot eine nach § 38 IVBörsG verpflichtende Stellung einer Barabfindung. Dem Steinhoff Management musste klar sein, dass sowohl die Vorankündigung, als auch die Konkretisierung des Angebots zu einem starken Verfall des Aktienkurses führen müsse, was in der Folge so eingetreten ist. Dieses Vorgehen und große Transaktionsvolumina in der Folge lassen auf eine bewusste, wissentlich herbeigeführte Einflussnahme auf den Markt schließen. Desweiteren wurden äußerst negative Schlussfolgerung und Folgemaßnahmen bei Ablehnung angekündigt, die nur das Ziel verfolgen, die Aktionäre zur Annahme des nachteiligen Angebots zu zwingen. Es ist daher auch der Tatbestand Nötigung zu prüfen.
2. Rücknahme der Maturity Extension Transaction oder Einfügung Barabfindung Durch die strafbewährte Marktmanipulation ist es zu einem starken Wertverlust der Aktien der Steinhoff International Holding gekommen. Die Veröffentlichung und damit die Abstimmung über die Durchführung der vorgeschlagenen Transaktion sind damit nichtens. Der Agendapunkt 8 aus der Voting Form muss i) ersatzlos gestrichen werden oder) durch ein konkretes Barabfindungsangebot erweitert werden. Da die Aktie bis zur Vorankündigung der geplanten Transaktion noch bei Vortagesschluss am 14.12.2022 auf dem Wert 0,091 € (Tradegate 22:00 Uhr) stand und es in Folge durch Ankündigung und Konkretisierung am 08.02.2023 zu einem Wertverfall auf aktuell 0,019 - 0,020 € gekommen ist, wird verlangt, dass die Barabfindung auf mindestens den Durchschnittswert der letzten sechs Monate vor dem 15.12.2022 festgesetzt wird. Dieser beträgt nach vorläufiger Recherche ca. 0,124 € je Aktie. Desweiteren wird das Gericht gebeten die Transaktionen am 15.12.2022 und den Folgetagen, sowie dem 08.02.2023 und den Folgetagen zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob die starken Kursabschläge zur Verschiebung der Stimmrechtsanteile hin zu Steinhoff-nahen Unternehmen oder zu Gläubigern des Unternehmens geführt haben. Eine solche Mehrheitsverschiebung der Stimmrechte hätte zur Folge, dass die Marktmanipulation zur Legitimation der Maturity Extension Transaction auf der Hauptversammlung missbraucht werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Straftatbestand des Insiderhandels zu prüfen.
3. Rücknahme des Abstimmungspunktes 9 aus der Voting Form Mit dem Abstimmungspunkt 9 der Voting Form zur Hauptversammlung am 22.03.2023 wird versucht, den Gläubigern sittenwidrig eine Stimmenhoheit zu übertragen. Die geplante Ausgabe von ebenso vielen stimmberechtigten Aktien plus einer Aktie exklusiv an die Gläubiger dient zur Entmündigung der aktuellen Aktionäre und verfolgt das Ziel, die in Klagepunkt 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen zur partiellen Enteignung durchzusetzen. Das Steinhoff Management handelt hier nicht im Interesse der Eigentümer, sondern im Interesse der Gläubiger. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich zu Klagepunkt 1 eine Obhutspflicht des Steinhoff Management vorliegt, namentlich gegen Louis du Preez. Die Veräußerung der zusätzlichen Anteile zu einem Ausgabepreis von 0,01€ bereitet einen wirtschaftlichen Schaden gegen die Steinhoff International Holding, was wiederum eine strafbewährtes Fehlverhalten des Vorstands darstellt. Schon ausgehend vom aktuellen Kurs würde dieses einem Preisnachlass von ca. 50% bedeuten, ausgehend vom Kurs am 14.12.2022 sogar von ca. 89%. Dieser Abstimmungspunkt ist daher ersatzlos zu streichen. Alternativ könnte eine Kapitalerhöhung, jedoch ohne Einschränkung der Zeichnungsberechtigten aufgenommen werden. Daraus erzielbare Erlöse könnten zu einer Entschuldung der Steinhoff International Holding beitragen.
Dies ist kein Spaß und mein voller Ernst, und die Interaktion mit dem RA ist sehr konkret. Die Einreichung der Klage soll spätestens am 03. März 2023 erfolgen. Wer also daran interessiert ist, harte Kante gegen den Vorstand der Steinhoff International Holding zu fahren, und nicht darauf vertrauen möchte, dass auf der HV schon alles abgelehnt wird, soll mich bitte - ausschließlich per Boardmail - kontaktieren. Mein RA sieht gute Chancen für diesen Ansatz, so dass eventuell - bei Klageerfolg - überhaupt keine Kosten entstehen. Dennoch wäre ich über eine Aufteilung des Risikos sehr froh.
Wow, an einem Samstag habe ich bereits jetzt die Zusage oder zumindest die Interessensbekundung von 15 Usern erhalten. Einige Punkte zur Klärung aus den bisherigen Boardmails:
1. Die Klageausformulierung hat natürlich noch nicht den Detailgrad, den sie zur Klageinreichung haben wird. Eine derart konkrete Einarbeitung und Ausformulierung verursacht bereits den Großteil der Kosten durch den Anwalt. Die finale Formulierung und Heranziehung von Paragraphen und Straftatsbeständen erfolgt erst bei vollständiger Mandatierung. Bisher sind bei der Voranalyse noch keine Kosten entstanden, da diese (Erst-)Beratung durch meine Rechtsschutzversicherung getragen wird. Die von mir prognostizierten Kosten können eventuell auch geringer ausfallen. Ich habe hier bewusst erstmal das Maximum für die Prozessvorbereitung angesetzt. 2. Bevor hier irgendjemand Geld überweist, werde ich natürlich den Mitstreitern die Anwaltskanzlei offenlegen, meinen Klarnamen offenlegen, was ich im Gegenzug dann auch von allen Mitstreitern erwarte, zumindest mir gegenüber. Jeder kann sich sicher sein, dass die Klarnamen von mir strengstvertraulich behandelt werden, und dies erwarte ich natürlich auch von jedem Mitstreiter bzgl. meiner Identität. 3. Ich würde auf keinen Fall das Geld selber einsammeln, sondern eine Zahlung erfolgt natürlich ausschließlich auf ein Mandantenkonto bei der Anwaltskanzlei. Bei Prozessgewinn oder Überzahlung werden wir sicherstellen, dass jeder den zuviel gezahlten Beitrag proportional zu seinem Beitragsanteil erstattet bekommt. 4. Es muss nicht jeder zwangsläufig den gleichen Beitrag leisten. Jeder wie er kann, und notfalls ich den Rest.
5. Wenn abzusehen ist, dass die Kosten extrem steigen, kann man natürlich die Weiterverfolgung des Verfahrens stoppen, oder mit einem kleineren Kreis fortfahren. 6. Gerne können auch weitere Hinweise per BM an mich geschickt werden. Der Anwalt wird sich über jede Idee, Formulierung und Detailwissen freuen. 7. Ich hatte im übrigen vergessen zu erwähnen, dass wir planen, das Steinhoff Management auch wegen der NV CPU zu verklagen. Zur Klarstellung sehe ich dies als eine Verfehlung des Steinhoff Managements an. Sie hätten die nachgelagerte Absicherung dieser Verbindlichkeiten nicht eingehen dürfen, ohne unser Einverständnis. Die Gläubiger sind hier unschuldig und durften annehmen, dass Steinhoff schon weiß, was sie dürfen. Durch die "Entsicherung" der NV CPU würde das Risiko einer sofortigen Einverleibung der Assets plötzlich ganz anders aussehen. Da dies also in die Kausalkette der Maturity Extension Transaction fällt, wird dieser Punkt mit aufgenommen, und wird zusätzlich die Position von LdP und TdK schwächen. 8. Ob die Mitstreiter als Nebenkläger auftreten oder nur als Mitfinanzierer wird jedem selbst überlassen.
Aufgrund der bereits hohen Resonanz bin ich überzeugt, dass wir da was Eindrucksvolles auf den Weg bringen können."
TrufflePicker, meine Unterstützung hast du!
LG Sam
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