Wow, an einem Samstag habe ich bereits jetzt die Zusage oder zumindest die Interessensbekundung von 15 Usern erhalten. Einige Punkte zur Klärung aus den bisherigen Boardmails:
1. Die Klageausformulierung hat natürlich noch nicht den Detailgrad, den sie zur Klageinreichung haben wird. Eine derart konkrete Einarbeitung und Ausformulierung verursacht bereits den Großteil der Kosten durch den Anwalt. Die finale Formulierung und Heranziehung von Paragraphen und Straftatsbeständen erfolgt erst bei vollständiger Mandatierung. Bisher sind bei der Voranalyse noch keine Kosten entstanden, da diese (Erst-)Beratung durch meine Rechtsschutzversicherung getragen wird. Die von mir prognostizierten Kosten können eventuell auch geringer ausfallen. Ich habe hier bewusst erstmal das Maximum für die Prozessvorbereitung angesetzt. 2. Bevor hier irgendjemand Geld überweist, werde ich natürlich den Mitstreitern die Anwaltskanzlei offenlegen, meinen Klarnamen offenlegen, was ich im Gegenzug dann auch von allen Mitstreitern erwarte, zumindest mir gegenüber. Jeder kann sich sicher sein, dass die Klarnamen von mir strengstvertraulich behandelt werden, und dies erwarte ich natürlich auch von jedem Mitstreiter bzgl. meiner Identität. 3. Ich würde auf keinen Fall das Geld selber einsammeln, sondern eine Zahlung erfolgt natürlich ausschließlich auf ein Mandantenkonto bei der Anwaltskanzlei. Bei Prozessgewinn oder Überzahlung werden wir sicherstellen, dass jeder den zuviel gezahlten Beitrag proportional zu seinem Beitragsanteil erstattet bekommt. 4. Es muss nicht jeder zwangsläufig den gleichen Beitrag leisten. Jeder wie er kann, und notfalls ich den Rest. 5. Wenn abzusehen ist, dass die Kosten extrem steigen, kann man natürlich die Weiterverfolgung des Verfahrens stoppen, oder mit einem kleineren Kreis fortfahren. 6. Gerne können auch weitere Hinweise per BM an mich geschickt werden. Der Anwalt wird sich über jede Idee, Formulierung und Detailwissen freuen. 7. Ich hatte im übrigen vergessen zu erwähnen, dass wir planen, das Steinhoff Management auch wegen der NV CPU zu verklagen. Zur Klarstellung sehe ich dies als eine Verfehlung des Steinhoff Managements an. Sie hätten die nachgelagerte Absicherung dieser Verbindlichkeiten nicht eingehen dürfen, ohne unser Einverständnis. Die Gläubiger sind hier unschuldig und durften annehmen, dass Steinhoff schon weiß, was sie dürfen. Durch die "Entsicherung" der NV CPU würde das Risiko einer sofortigen Einverleibung der Assets plötzlich ganz anders aussehen. Da dies also in die Kausalkette der Maturity Extension Transaction fällt, wird dieser Punkt mit aufgenommen, und wird zusätzlich die Position von LdP und TdK schwächen. 8. Ob die Mitstreiter als Nebenkläger auftreten oder nur als Mitfinanzierer wird jedem selbst überlassen.
Aufgrund der bereits hohen Resonanz bin ich überzeugt, dass wir da was Eindrucksvolles auf den Weg bringen können. |