Ähnliches hatte ich vorgeschlagen,aber dafür waren genau zwei User. Alles was Du schreibst ist vernünftig und praktikabel. In einem muss ich Dir aber sagen,es ist möglich,das Steinhoff um eine Abfindungszahlung herumkommt. Nämlich dann,wenn juristisch die Definition eines klassischen Delistings umgangen werden kann,bzw.die Marktmanipulation "nur"mit einer Geldbuße der Aufsichtsbehörde geahndet werden sollte. Hier muss Vorsatz und versuchter Betrug zu Lasten der Aktionäre das Ziel sein.Und genau,die Staatsanwaltschaft ermittelt dann auf alle in Frage kommenden Straftatbestände. Ansatzpunkte sind ja nun mit dem EY Gutachten eindeutig vorhanden.Hier wird ja wieder die Feststellung des Unternehmenswertes unterlassen,insbesondere Matress und deren Börsengang und auch derjenige von Greenlit Brands haben Steinhoff ja erst in die Situation gebracht. Steinhoff widerlegt sich auch selbst.Für die Börsengänge war es keine gute Zeit,ergo wird weniger Geld eingenommen.Aber es wird gleichzeitig ein Teil des Vermögens unter Wert verkauft. Das Ziel eine Entschuldung zu erreichen,und das musste denen klar gewesen sein,konnte mit der Absage nicht mehr gelingen,es sei denn man hätte eine Alternative Lösung gehabt und diese publiziert. Anleger getäuscht,läuft alles,kommen voran,braucht noch Zeit...hin zu einem Plan,der den Gläubigern Vollzugriff ermöglicht und die Aktionäre enteignet. Wenn das Dein Anwalt so vorträgt,wird sicherlich ein Offizialdelikt gesehen,oder etwa nicht? |