Das ist die Gretchenfrage.Je nach Gerichtsstand der einzelnen Gläubiger,und ob man denen etwas strafbares überhaupt versucht nachzuweisen,also einen Anfangsverdacht hat,und eben ermittelt, bzw.die Behörden rechtzeitig eingreifen,kommen verschiedene Insolvenzverfahren in Frage. Ein Comi jetzt nachzuschieben,ist nicht so einfach wie es SDK sieht. Vor allem,weil die Behörden dies als rechtsmißbräuchlich ( NL Recht ) sehen müsste. Es wäre erstmal ein Gutachten notwendig,ob die Zinszahlungen/ Zinshöhe ok sind,oder sittenwidrig. Es müsste festgestellt werden,ob sich Steinhoff arm gerechnet hat,oder nicht. Sollte die Notlage durch die Gläubiger ausgenutzt worden sein,bzw.sogar herbeigeführt,und der "Vorschlag" der Übereignung fast der gesamten Steinhoff Gruppe an die Gläubiger von denen selbst gekommen sein,und nicht "nur" vom Management Steinhoffs,läge m.E.Wirtschaftskriminalität vor. Hier sind wir darauf angewiesen,das zeitnah ermittelt wird.Nur wenn da was kommt,könnte die Angelegenheit ( ohne Blockade HV ) unabhängig positiv für die Aktionäre ausgehen. Sollten die Fonds/ Fondsanleger sogar irgendwelche Zahlungen bekommen haben,die Füße stillzuhalten,diese Vermutung habe ich,wäre auch das inkriminiert. |