Da hast Du recht, nach IFRS gibt es wohl Drohverlustrückstellungen als auch Gewinnausweisungen. bist Du in einem volatilen Markt unterwegs, kann es sein, dass sich das dauernd ändert und Deine Bilanz von Rote ins Grüne schwankt und zurück und am Ende hast Du einen kosntanten Gewinn.
ABER: Das ist vor allem bei Banken und Investmentfonds so und ja auch nachvollziehbar. Und am Ende ist diese Ausweisung immer mit dem Wirtschaftsprüfer abzustimmen. Bzw. IFRS ist ein klares Regelwerk.
Was Dein/Unser Beispiel angeht. Ein Gas oder Ölasset kannst Du in der regel nicht mit Marktkurven bewerten. Im Gas hast Du drei Liquide Jahre, im Öl vielleicht 5 (auch wenn es Kurven über 20 Jahre gibt), ein Asset hat 10 -20 Jahre Laufzeit. Dementsprechend ist die M2M Adjustierung immer eine Vereinbarung mit dem WP. hier geht es ja darum, den fairen Veräußerungswert (und das sollten ja die Buchwerte best case sein) feestzustellen. So etwas passt Du nicht alle zwei Tage an. Das ist auch immer so eine Sache, weil der WP macht es sich einfach. Er projiziert die Kurve weiter und wenn der Buchwert zu sehr von der Projektion abweicht, dann muss Du abschreiben.
Erhöhen ist dementsprechend, anders als bei den Abschreibungen, weil es da ja darum geht, dass die Bilanz nicht aus Luft besteht, ist der Prozess hier aber bei Assets nicht zwingend und weit mehr dem Unternehmen überlassen. Da Impairments scheiße sind (aber Steuerlich anrechenbar), neigen Unternehmen nicht dazu, aufzuwerten (auch wegen Steuern). Eine Aufwertung erfolgt in der Regel dann erst, wenn man das Asset veräußert und sich der Marktwert als höher erweist.
Also nein, ich würde nicht von einer Gutschrift ausgehen außer BP verkauft was und es erweist sich, dass der Verkaufspreis oberhalb des Buchwerts liegt. |