Es wurde von PAION darauf hingewiesen, dass die Verschiebung mit dem Nutzungsbewertungsverfahren durch den G-BA zusammenhängt. Alle in Deutschland neu auf den Markt gebrachten Medikamente müssen durch dieses Verfahren. In diesem Gutachten muss ein eindeutiger Nutzen bzw. Vorteil für das neue Medikament aufgezeigt werden. In der Kurzsedierung wird in Deutschland überwiegend mit Propofol gearbeitet. Hier sind die Vorteile von Remimazolam (Sicherheit, Gegenmittel ect.) scheinbar nicht so klar herausstellbar. In der Allgemeinanästhesie, und hier besonders an ASA III/IV Patienten sind diese Vorteile deutlich besser zu belegen. Vermutlich hat man hier aus dem Vermarktungsstart und dem Nutzungsbewertungsverfahren für Giapreza gelernt. Dort wurde in einem ersten Gutachten kein zusätzlicher Nutzen festgestellt. Erst als man im Nachgang auf die Vorteile in der Zweit- und Drittlinientherapie eingegangen ist, wurde dieser Zusatznutzen anerkannt und akzeptiert. Die Anerkennung des Zusatznutzens ist in Deutschland eine Voraussetzung für die Aufnahem von Preisverhandlung für das neue Produkt. |