P.Holland: ich sehe es definitiv auch so, dass die prinzipielle Möglichkeit eines juristischen Vorgehens hier definitiv im Raum stehen muss. Ansonsten kann man sich das ganze sparen. Wie zuvor schon mehrfach diskutiert, ist ein echauffierter Zwergenaufstand nicht mehr als heiße Luft aus Sicht der handelnden Akteuere. Wenn man nicht imstande ist, seine Forderungen letztlich auch mit Druck zu untermauern, kommt man nirgendwo hin. Dann verkaufe ich lieber meine Anteile und wende mich meinen restlichen Investments zu, bei denen die jeweiligen Vorstände zum Glück das Interesse aller Aktionäre im Auge haben.
Balda2015: ich denke, es liegt in der Natur der Sache, dass eine so heterogene wie diese hier nicht in allen Punkten übereinstimmen wird. Ich würde persönliche Kommentare daher erstmal nicht persönlich nehmen. Grundsätzlich verfolgen wir hier ja ein gemeinsames Ziel mit einem, aus meiner Sicht, recht großen kleinsten gemeinsamen Nenner. P.Holland wird hier sicher nicht Klage einreichen, egal was der Vorstand mit seinen Anteilen macht. Aber das ist ja auch kein Problem. Für mich persönlich wäre eine Klage als ultimata ratio ganz definitiv eine Option, wenn alle konstruktiven Stricke reißen. Ob so etwas jemals akut werden sollte, hängt aber ganz klar auch vom Verhalten des Vorstandes ab. Falls Herr Oechsle sich in Zukunft auch mal um eine sinnvolle Kapitalallokation kümmern sollte und aufhört, die Interessen eines Weisungsgebers blind zu befolgen, sind wir ja alle happy in einem Boot (inklusive Vorstand und AR). Falls zu den bereits jetzt offensichtlichen Unregelmäßigkeiten und Verfehlungen weitere hinzukommen sollten, ist der Gang vor Gericht aber natürlich immer eine Option. Das wichtigste ist nicht, dass so etwas definitiv erfolgt, sondern dass der Vorstand sich bewusst macht, dass so etwas leicht passieren kann, wenn er Gelder der Anleger veruntreut, indem finanzieller Schaden oder entgangener Gewinn zugefügt wird.
Was die Professionalität der Klage etc. angeht, sehe ich dem auch erstmal gelassen entgegen. Herr van Aubel ist natürlich ein erfahrener Kapitalmarktjurist. Aber falls klarer Grund zu einer Klage bestehen sollte, ist auch klar, dass juristisch ein entsprechendes Gegengewicht geschaffen würde. Man darf nicht vergessen, dass van Aubels Kanzlei eine kleine Klitsche ist. Ich habe wenig Zweifel daran, dass bei Bedarf Unterstützung durch Vertreter von Großkanzleien aufgrund persönlicher Kontakte möglich wären. Herr van Aubels Vorteil ist, dass er sein eigenes Verhalten besser kennt als die Außenwelt (und das kann ein großer Vorteil sein). Aber in der Welt des Kapitalmarktrechts ist er ein kleines Licht. Ich sage das nicht um ihn dadurch zu beleidigen (auch kleine Kanzleien können sehr gute Anwälte haben). Sondern nur um zum Ausdruck zu bringen, dass wir es hier jetzt auch nicht mit einem rein juristisch unüberwindbaren Superstar zu tun haben. |