Die Kommunen, die Gemeinden haben nach dem Grundgesetz Artikel 28 die Garantie für gemeindliche Selbstverwaltung. Da gilt das Universalitätsprinzip, das heißt Allzuständigkeit. Es geht um die Sicherheit des alltäglichen Lebens, um günstige Wohnungen, ordentliche Schulen, sauberes Trinkwasser und funktionierende Abwasserentsorgung, um Nahverkehr, bezahlbare Energieversorgung, sichere Straßen, offene Freizeit- und Sportanlagen, auch um eine freundliche und schnelle Verwaltung und nicht zuletzt um Stadt- und Gemeinderäte, die Bürgerinteressen vertreten und nicht mit Beratern und Investoren herummauscheln. Die Gemeinden haben sogar das Aufgabenfindungsrecht, das heißt, sie können im Interesse der Bürger auch neue Aufgaben übernehmen. Das klingt gut. Aber wie ist die Realität? Aus der Selbstverwaltung ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland weithin eine Fremdverwaltung geworden. Und diese Entwicklung wäre noch immer nicht zu Ende, wenn wir sie nicht aufhalten.
Rede von Dr. Werner Rügemer auf der 345. Montagsdemo
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