kann sich der Staat nicht einfach an Vermögenswerten vergreifen, auch nicht an Sparanlagen. Sogar bei der HRE bedurfte es Sondergesetze (sie gelten heute nicht mehr), um einen Teil der Anleihen der Bank abzugreifen und das Kapitalseite auszuschalten. Dagegen laufen immer noch gerichtliche Verfahren, wahrscheinlich bis zum Verfassungsgericht.
Es bleibt also nur, im Falle eines Falles, eine Bank pleite gehen zu lassen. Dann gilt jedoch die Einlagensicherung von 100000 je Kontoinhaber je Bank (bei Oderkonto also 200000). Unklar ist dabei, wie zu verfahren ist, wenn man z.B. Konten bei der Mutter und der Tochter hat.
Da eine derartige Pleite schon bei einer mittleren Bank eine Katastrophe wäre, strebt man die sogenannte geordnete Abwicklung an bevor der Pleitefall eintritt. Daran wird juristisch gearbeitet, sowohl bei uns als auch in der EU, es gibt aber noch nichts.
Käme bei uns also schon jetzt eine größere Bank in Schwierigkeiten, müsste in einer Nacht- und Nebelaktion schnell wieder ein Sondergesetz geschaffen werden. Das würde allerdings nicht über die Handhabung des Kapitals und der Gläubigerhaftung hinausgehen, wäre schon kompliziert genug. Andere Vermögenswerte anzufassen, wären äußerst kompliziert und in der kurzen Zeit kaum durchführbar.
Sebstverständlich sind Vermögensabgaben vorstellbar. Dazu braucht es allerdings recht komplexer Gesetze, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben. Man hat es bis heute nicht geschafft, deren letzten Spruch zu umschiffen. Wahrscheinlicher sind da schon Steuererhöhungen beim Einkommen und Konsum. Nicht vergessen darf man auch noch, dass sowohl Vermögens- als auch Erbschaftsrecht Ländersache sind.
Dann gibt es noch ein generelles Problem wie mit international tätigen Banken zu verfahren ist. Die Frage bei uns: Wann ist eine Bank Deutsch? Sogar eine Bank, welche nur bei uns tätig ist, kann plötzlich aus dem Ausland aufgekauft werden und dann von der neuen Mutter in den Abgrund gerissen werden. So wurde nach heutiger Rechtslage die Lehman-Deutschland auch von ihrer US-Mutter mit in den Abgrund gerissen. Und wir haben die irischen Töchter der HRE gerettet und nicht der irische Staat. Eine etwas verworrenen Situation, welche schwierig zu klären ist und bis die Klärung aussteht wird im Falle eines Falles primär der Steuerzahler herhalten müssen. Diesbezüglich hat die Politik also nicht gelogen. Zypern war ein Sonderfall und kann erst dann als Vorlage dienen wenn die Hausaufgaben gemacht sind.
Über den Fall zu diskutieren,was passiert, wenn das ganze Finanzsystem zusammen kracht macht wenig Sinn. |