von Urteilen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Iceripper hatte ja gestern gemeint, dass sich nach dem Schiedsgerichtsverfahren (bis zu 2 Jahren) voraussichtlich noch eine jahrelange Klage vor einem mongolischen Gericht anschließen würde. Dem ist nicht so. Es gibt ein UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, nach dem eine Anfechtung von Urteilen der internationalen Schiedsgerichte nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zulässig ist. Da Schiedsgerichtsverfahren nur in einer Instanz entschieden werden, werden sie im allgemeinen erheblich zügiger abgewickelt als Klageverfahren vor staatlichen Gerichten. Wie lange solche Verfahren durchschnittlich dauern, entzieht sich meiner Kenntnis. Was soll jedoch der Hinweis von Card, dass dies bis zu 2 Jahren dauern könne? Wollte er damit seine Aktionäre noch zusätzlich erschrecken? Oder den Mongolen? Um ihm anzudeuten, dass er möglicherweise 2 Jahre auf die Verwertung seines Feldes warten müsse?
Der Card bleibt für mich ein Mysterium |