Wie sie vermutlich mitbekommen haben, wurde am 10. August ein Artikel mit dem Titel „Schütz-Firma macht Cyber-Security für Außenministerium“ im österreichischen, politischen Online-Magazin ZackZack veröffentlicht, der mit haltlosen Anschuldigungen unsere Aktionäre verunsichert hat. Wir prüfen rechtliche Schritte und wollen an der Stelle gleich die Möglichkeit wahrnehmen um die Fakten klarzustellen:
Wir haben zu diesem Zeitpunkt keine Information über Untersuchungen oder gar ein Ermittlungsverfahren der BaFin.
Die CYAN Networks Software GmbH erhielt im Jahr 2009 (Herr Schütz ist erst seit 2017 bei cyan beteiligt) einen Auftrag des BMEIA. cyan hat Hardware und Software an ca. 110 Botschaftsstandorte geliefert, die dem Schutz der Mitarbeiter bei der Nutzung des Internets dienen – nicht dem Schutz von kritischer Infrastruktur. Unsere Lösung steht in keinem Zusammenhang mit der Hacking-Attacke im vergangenen Jahr. Das geringe Auftragsvolumen (ca. EUR 25 tsd. p.a.) für die Softwarewartung zeigt auch, dass wir nicht für das Sicherheitskonzept des BMEIA verantwortlich waren.
Unsere Technologie hatte die Beteiligten bei Wirecard überzeugt. Frau Steidl war nicht in den Produktdiskussionen mit Mitarbeitern der Wirecard involviert. Das Produkt, das wir Ende 2019 geliefert haben, war als Value-Added-Service für die Sicherheit der Endkunden von Onlinebanken gedacht – nicht ausschließlich für Boon. Folglich hat cyan keine Beratungsleistungen bei Wirecard erbracht, sondern Technologie geliefert. Der Vertrag sah 2 Mio. Userlizenzen zu je EUR 2,50 vor, in Summe EUR 5 Mio. und sollte in mehreren Teilbeträgen bezahlt werden. Jedoch hat cyan niemals Geld von Wirecard erhalten und musste die Forderungen nach Bekanntwerden der Insolvenz vollständig wertberichtigen.
Am 25. Juni 2020 wurde keine Fälligkeit gemeldet, sondern aufgrund der Insolvenz der Wirecard AG bekanntgegeben, dass unsere Forderung in der Höhe von EUR 5 Mio. gefährdet ist. Die Forderung der cyan war gegen eine Tochter der Wirecard AG, die Wirecard Technologies GmbH, welche zu dem Zeitpunkt noch nicht Insolvenz gemeldet hatte (erst am 1. Juli 2020 eingegangen). Die Forderungen war nicht unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (IAS 32) gebucht, sondern unter als Contract Assets (Vertragsvermögen) gemäß IFRS 15 erfasst.
Die I-New Unified Mobile Solutions GmbH, stellt Software und Plattformen für den Betrieb von Virtuellen Netzbetreibern (MVNOs) her, auch bekannt als BSS/OSS. Der Preis für die I-New betrug EUR 1 für die Aktien, EUR 4 Mio. für eine Forderung und EUR 10 Mio. für die Übernahme von Bankschulden. Hinzu kamen EUR 3,5 Mio. erfolgsabhängiges Earn-out. Der bezahlte Preis war laut Gutachten von Deloitte unter dem Wert der Assets. Daraus ergab sich ein sogenannter „Lucky Buy“, der damit zusammenhängende Badwill (negativer Firmenwert) wurde im Geschäftsjahr 2018 als sonstiger betrieblicher Ertrag in der Höhe von EUR 11 Mio. erfasst. Es handelt sich somit nicht um eine „Finanzspritze“, sondern einen buchhalterischen Erlös, der nur aus der Tatsache möglich war, dass der gezahlte Preis niedrig war.
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