"Konkret greift die Meldepflicht gemäß §21 WpHG dann, wenn durch den Kauf oder Verkauf von Aktien 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer AG erreicht, über- oder unterschritten werden. In solch einem Fall muss der Meldepflichtige, also der (Ver-)Käufer, dies sowohl dem Emittenten als auch der BaFin innerhalb von 4 Handelstagen melden. [...] Zudem muss die Aktiengesellschaft die entsprechenden Änderungen veröffentlichen und im Unternehmensregister speichern."
Sollte es so weiter gehen (5.000 Stück pro Tag) wüssten wir je nach Szenario bei aktuell 9,78 Mio Aktien im Umlauf (ich gehe davon aus, dass ist die Gesamtzahl nicht der Freefloat?) nach
Alexander Schütz (14,7%) 6+4 Handelstagen Apeiron Ltd. (12,6%) 47+4 Handelstagen Tansanit Stiftung (10,3%) 92+4 Handelstagen Infinitum (3,9%) 22+4 Handelstagen Neuer Player (0,0%) 98+4 Handelstagen
Bescheid wissen, bis dahin weis ich nur: Ich bins (leider) nicht. Und Alexander Schütz scheint es ebenfalls nicht zu sein, falls doch müssten wir das sehr bald erfahren. |