Die Evonik Degussa GmbH verlangt von der Gesellschaft auf Basis eines Anteilskaufvertrags vom 8. September 2006 Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio. Sie hat mit Datum vom 30. April 2012 eine entsprechende Schiedsklage gegen die Gesellschaft bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. eingereicht. Im Rahmen des Anteilskaufvertrag hatte die Oxy Holding GmbH sämtliche Anteile an der Oxxynova GmbH (vormals Oxxynova Holding GmbH) von der Evonik Degussa GmbH (vormals Degussa AG) erworben und verschiedene Käu - fergewährleistungen und -garantien abgegeben. Diese umfassten auch die Garantie, die Produktionsstandorte der Oxxynova GmbH in Lülsdorf und Steyerberg für mindestens weitere 5 Jahre ab Vollzug des Anteilsübergangs (12. Oktober 2006) zu betreiben Die heutige Gigaset AG verpflichtete sich als Garantiegeberin neben der Oxy Holding GmbH für bestimmte Verpflichtungen der Oxy Holding GmbH einzustehen, unter anderem auch für die Standort - garantie. Die Evonik Degussa GmbH vertritt in ihrer Schiedsklage die Auffassung, die Oxy Holding GmbH habe ihre Verpflichtungen aus der vertragsstrafebewehrten Standortgarantie verletzt, weil die Tochtergesellschaft Oxxyno - va GmbH im Jahr 2007 den Standort in Lülsdorf geschlossen habe. Deshalb sei eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio. verwirkt, für die die Gesellschaft als Garantiegeberin gesamtschuldnerisch hafte. Die Gesellschaft hat mit Schriftsatz vom 28. September 2012 Klageabweisung beantragt. Sie hält die Klage bereits für unschlüssig, weil für den geltend gemachten Anspruch nicht alle Grundlagen vorgetragen sind, und außerdem für unbegründet, weil die vertraglichen Voraussetzungen für die Verwirkung der Vertragsstrafe nicht erfüllt sind. In der Klageerwi - derung führt die Gesellschaft hierzu insbesondere aus, dass die Oxxynova GmbH wesentliche Kunden verloren habe und sich der Weltmarkt für das Produkt der Oxxynova außerordentlich negativ entwickelt habe, so dass die Oxxynova nach dem Wortlaut des Vertrages zur Standortschließung berechtigt gewesen sei. Außerdem wäre die Evonik Degussa GmbH nach Ansicht der Gesellschaft verpflichtet gewesen, der Schließung des Standortes Lülsdorf zuzustimmen. Sie habe sich aber vertragswidrig geweigert, in Verhandlungen mit der Gesellschaft über den Erlass der Vertragsstrafe einzutreten. Im Übrigen sei die Stilllegung des Standortes in Lülsdorf erst 
(und zum 30. Juni 2010 umgesetzt) worden, weshalb sich die Vertragsstrafe, selbst wenn man den Argumenten der Evonik Degussa GmbH folgen wollte, auf maximal EUR 7,0 Mio. belaufe. Auf Grund der bestehen - den Unsicherheiten und des drohenden Rechtsstreits hat die Gigaset AG Rückstellungen in Höhe von EUR 3,6 Mio. gebildet. Die erste mündliche Verhandlung wird Ende Juni 2013 stattfinden |