das sind ausschließlich Informationen die man aus Gesprächen von Leuten mit EPigenomuics hat und hier für „bare Münze“ nimmt.
Für die Erforderlichkeit einer Guidelineeintragung gibt es keinen Beleg (in den Richlinen bei CMS findet sich das nicht) und die „2- Monatliche“ Updatung bei ACS ist ebenso nur eine telefonische Information, herausposaunt vom AR- Vorsitzenden am Sonntag - auch dafür gibt es keinen Beleg.
Das ist für die Überlegungen und Bewertungen hier völlig ungeeignet - die schriftlichen Aussagen dazu von EPI sind widersprüchlich und ein Gespräch mit CMS über das, was tatsächlich erforderlich ist wurde nicht vermeldet und hat demzufolge nicht stattgefunden.
Es wäre Kursrelevant, wenn man im 9- Monatsbericht 2017 Seite 4 hinsichtlich der Guideline- Notwendigkeit von „kann hilfreich sein“ spricht und - ohne Nachricht, ohne Erläuterung oder Beleg dann im GB 2017 dies als notwendige Voraussetzung installiert.
Eine Nichtmeldung dieser Kursrelevanten Information wäre ein Verstoß gegen die Informationspflichten und der Absturz des Kures nach der „ACS-Nichtaufnahmemeldung belegt, dass dies tatsächlich kursrelevant ist.
Ich erwarte von EPI Aufklärung über genau diese Sachverhalte - Herr Vogt, es wird Zeit Farbe zu bekennen. |