Nach dem Link wird es nicht gehen, Nur wenn die Bank , oder ein Berater, den du bestellst,
dir Empfehlungen gibt, die nachweislich falsch sind, kannst du was verlangen.
z.B. wurde ein Ehepaar aus Chemniz falsch durch die Bank wg. Wirecard beraten.
ABER: Auch Analysten können nach einem Pariser Urteil dran sein , und zwar ggü. der AG
(dem Emitenten) , wenn wie falsche Infos in die Welt setzen, ich hab aber keinen einzigen Fall gefunden
,wo ein Analyst einem Privatanleger zu ersatz verpflichtet war
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/...italmarktinformation_48456
1) Schädiger Vorab ist festzustellen, wer die schadensstiftende Handlung setzte. Als Schädiger kommen dabei mehrere Personen in Betracht. Dieses können die Bank, vertreten durch den Bankberater, ein externer Anlageberater oder Finanzberater und schließlich die Aktiengesellschaft selbst, vertreten durch ihren Vorstand oder sonstigen Beratern sein.
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