Die europäische Lebensmittelbehörde hat ihre bisherige Stellungnahme vom April 2010 zu Steviol Glykosiden revidiert. Als Grundlage dafür gelten geänderte Verwendungsmengen für unterschiedliche Lebensmittelkategorien. Insbesondere wurde auf Grund des hohen Konsums an aromatisierten, alkoholfreien Getränken, die Exposition durch die EFSA revidiert. Dadurch kommt es zu einer leicht reduzierten Aufnahme an Steviolglycosiden als in der Stellungnahme der EFSA vom 14. April 20.
Höchstmengen für Steviolglykoside in Lebensmitteln: Am 26.Januar 2011 hat die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) ein neues Gutachten über die vermutete tägliche Verzehrmenge von Steviolglykoside durch die Verbraucher bei bestimmten Lebensmittelgruppen (z.B. Limonaden, Schokolade, Desserts etc.) vorgelegt. Basis der neueren Berechnungen waren beantragte Einsatzmengen für Steviolglykoside in Lebensmitteln.
Bei Durchsicht der Liste fällt auf, dass einer ganzen Reihe von Lebensmittelgruppen in der Zukunft keine Steviolglykoside zugesetzt werden dürfen. Darunter fallen unter anderem alle Backwaren, auch Essobladen, Desserts, Snacks- und Knabberartikel und zum Teil auch Süßigkeiten wie z.B. Gummi-Bärchen.
Generell stellt die Europäische Lebensmittelbehörde aber fest, dass selbst die reduzierten Einsatzgebiete und Einsatzmengen für bestimmte Verbrauchergruppen, die große Mengen an bestimmten Lebensmitteln verzehren, immer noch die Gefahr besteht, dass die maximal erlaubte Tageshöchstdosis (ADI-Wert) deutlich überschritten werden könnte. Dies kann speziell für Kinder zutreffen, die z.B. täglich in größerem Umfang mit Süßstoffen gesüßte Limonaden zu sich nehmen. Hier kann, gemäß den Berechnungen der EFSA, der ADI-Wert mehr als dreifach überschritten werden.
Möglicherweise muss speziell bei Limonaden die künftig erlaubte Höchstmenge noch deutlich reduziert werden.
ja sicher!damit wieder mehr zucker und aspartam bzw. jetzt neotam eingesetzt werden kann! Leute,das stinkt zum Himmel! |