Gesundheitsschutz im Blick behalten Donnerstag, 10.Februar 2011, 09:51 Uhr Im Laufe des Jahres werden voraussichtlich süße Stoffe aus den Blättern der subtropischen Steviapflanze, so genannte Steviolglykoside, für Lebensmittel zugelassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin...
Bislang waren sie als Lebensmittelzusatzstoff in der EU nicht erlaubt, da es nicht ausreichend Daten gab, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit zu belegen. Eine erneute wissenschaftliche Bewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im April 2010 stuft Steviolglykoside bei einer maximalen täglichen Aufnahme von vier Milligramm pro Kilo Körpergewicht als unbedenklich ein. Daher gilt nunmehr eine europaweite Zulassung durch die Europäische Kommission als wahrscheinlich.
Im Zuge einer Zulassung werden auch die einzelnen Lebensmittelgruppen festgelegt, denen diese Glykoside zugesetzt werden dürfen. Dabei besteht die Gefahr, dass trotz vorgesehener eingeschränkter Einsatzgebiete und Einsatzmengen die maximale Tageshöchstdosis deutlich überschritten werden könnte, so die Sicherheitsbewertung der EFSA.
Das kann für bestimmte Verbrauchergruppen, speziell auch für Kinder, zutreffen, die täglich in größerem Umfang mit diesem Stoff gesüßte Limonaden, Desserts und andere Produkte verzehren.
Nach der EU-Zulassung ist mit einer Vielzahl neuer Produkte zu rechnen. „Dass die kalorienfreien süßenden Stoffe aus Pflanzen gewonnen werden, ist kein Freibrief für einen unbegrenzten Genuss. Auch Lebensmittel mit Zusätzen aus der Steviapflanze sollten nur in Maßen verzehrt werden“, empfiehlt Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dies gilt insbesondere für Kinder.“ |