Gedanken und Einschätzungen dazu, falls Bedarf kann es ja diskutiert werden! Hatten wir schon mal angeschnitten, so unmöglich quergedacht ist das Ganze nicht. Trau, schau, wem?
Hier eine Info zu den neuen AGB`s der Banken, die auch mir in den vergangenen Tagen von verschiedenen Banken zugegangen sind. Wie immer habe ich sie achtlos abgeheftet – EIN FEHLER – wie sich nachfolgend zeigen sollte.
Ich bin sehr gespannt, ob man solche Informationen jemals in der doch sonst so „freien“ und „ungebundenen“ Presse lesen wird. Eher nicht – befürchte ich. Deshalb sollte man diese Info so vielen Personen wie möglich bekannt geben. Ob´s was hilft, weiß ich nicht.
Bemerkenswerte Änderungen der Banken-AGB´s
Zitate: Der Wichtigkeit wegen etwas ausführlicher .......... Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:
.......“Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung....... (1) Umfang ......Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.”......
......Später folgt ein “abstraktes Pfandrecht“, denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug, welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind. Mit diesem unscheinbaren Punkt in den AGB´s erhält die BRD ein Stück Kontrolle über die Bank und deren Einlagen. Sie kann nun über deren Gelder bestimmen, denn mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die BRD, ein personell und institutionell sogenanntes volles Durchgriffsrecht gesichert......
.....Wenn wir als Kunden diese AGB´s akzeptieren, dann darf natürlich auch Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses ohne bestimmten Grund oder konkreten Anlass erteilt wurde, ist der Willkür rein rechtlich Tür und Tor geöffnet. Das kann man jedenfalls so sehen. Ich übersetze dies einmal ins Deutsche.......
....Da wir ja als sogenannte Bürger bürgen, die BRD nun Billionen Schulden gemacht hat, (natürlich für Ihr Personal und in Auftrage desselben), kann man nun mit Hilfe dieses Pfandrechtes zur Begleichung der Schulden bei Zahlungsunfähigkeit direkt vom Konto des Bürgers (Bürgen) abbuchen. Der „Staat“ ist pleite, über 1,5 Billionen Euro......
......Na und ?? Die Bürgen sind es nicht. In der Summe, nämlich in all den oben genannten Papieren, Rechten, Depots, etc. verfügen die Deutschen über 4,5 Bill. Euro!......
......Ist doch genug da. Bevor es lange Diskussionen gibt, buchen wir direkt ab. Juristisch korrekt und legal, haben wir doch die neuen AGB´s angenommen......
Ich hoffe, das war deutlich.
aus: http://www.info-search.de/blog/2009/09/17/...derungen-der-banken-agb/ ----------- Wer sich ein ungedecktes Papiergeldsystem leistet, muss mit der Konsequenz dessen Expansion und seines zwangsläufigen Untergangs, durch Zwangs-Entschuldung leben. GOLD IST IMMER EINE WÄHRUNG! |