gibt es die gesetzliche Verpflichtung alles zu tun um zu vermeiden dass sich ihre Patienten infizieren können (sollte es auch für Krankenhäuser geben, gibt es aber leider nicht). Wenn sich jetzt in der Praxis raus stellt, dass Geimpfte kaum den Virus weiter geben können, beinhaltet dieses Gesetz faktisch eine Impfpflicht.
Entsprechend einiger Rechtsgutachten kann die Arztpraxis Mitarbeiter die sich der Impfung verweigern, von der Arbeit unbezahlt freistellen oder entlassen. Patienten die sich dort infizieren werden auf Schadensersatz klagen.
Bei den Pflegern in Altenheimen ist die Sache nicht so eindeutig und man wüsste nicht wie letztendlich Gerichtsurteile ausgehen würden.
Ich rechne damit, dass es für den Spätsommer (kurz nach der Wahl) in vielen Bereichen zu gesetzlichen Impfpflichten für verschiedene Gruppen kommen wird. Es werden sicherlich die Angehörigen von Kranhauspatienten klagen welche sich im Krankenhaus infiziert haben und die Betreuung nicht geimpft war. Ähnliches wird mit Alten- und Pflegeeinrichtungen passieren. Söder ist in diesem Punkt nur ehrlicher wie manch anderer Politiker. Aber die Pflicht wird eine große Mehrheit finden. Voraussetzung ist dabei immer dass wirksam Geimpfte das Virus nicht in gefährlichen Mengen weiter geben, also nicht infektiös sind. |