Was sagt das Völkerrecht ?.
Die Deutsche Presseagentur (dpa) hat am Mittwoch ein Interview mit dem Bochumer Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze veröffentlicht. Dabei geht um die Rechtmäßigkeit eines Verteidigungskrieges, der jetzt im Nahen Osten geführt wird. Der n-tv Nahostkorrespondent Ulrich W. Sahm hat uns seine Randnotizen und Anmerkungen zu dem Thema geschickt. Sahms Kommentare und Überlegungen sind im Folgenden kursiv dargestellt. Die Hisbollah hält sich dran. Oder ist das kein Thema? Das Recht Israels, sich gegen die Katjuscha-Raketen der Hisbollah-Milizen zur Wehr zu setzen, steht außer Frage. Das Recht der Hisbollah, Soldaten zu entführen, den Nachbarstaat anzugreifen und hunderte Raketen auf Bevölkerungszentren abzuschießen, scheint keiner Erwähnung würdig zu sein. Allerdings gebietet die Genfer Konvention den größtmöglichen Schutz der Zivilbevölkerung. Offenbar nur der libanesischen, nicht aber der israelischen Zivilbevölkerung. Im Grundsatz allerdings ist spätestens seit den Anschlägen des 11. September 2001 anerkannt, dass das "naturgegebene" Selbstverteidigungsrecht der Staaten nach Artikel 51 der UN-Charta nicht nur bei militärischer Aggression staatlicher Armeen greift. Auch terroristische Aktivitäten können als "bewaffneter Angriff" eingestuft werden und einen militärischen Gegenschlag rechtfertigen. Denn jeder Staat ist verpflichtet, auf seinem Territorium gewaltsame Aktionen gegen andere Staaten zu unterbinden. Das gilt auch für die Guerillatruppe der radikal-islamischen Hisbollah. Zwar dürfte die kraftlose libanesische Regierung kaum die Macht haben, die gut bewaffneten und trainierten Milizen in ihre Schranken zu weisen. "Wenn der Staat dazu zu schwach ist, ist Israel trotzdem zur Selbstverteidigung berechtigt", erläutert der Bochumer Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze. Allerdings steht eine erlaubte Selbstverteidigung - die im Übrigen die Einschaltung des UN-Sicherheitsrats voraussetzt - immer unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Professor Heintze glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass Israel erst in der UNO hätte nachfragen und eine Mehrheit der Ratsmitglieder zusammentrommeln müssen, um die Genehmigung zu erhalten, um sich den Entführern von zwei Soldaten auf die Fersen zu setzen und zurück zu schießen, als die Hisbollah zur Ablenkung auch noch entlang der ganzen internationalen Grenze israelische Ortschaften mit Raketen eindeckte. Umgekehrt hält es der Professor in seiner Stube im sicheren Deutschland für unnötig, das die Hisbollah die UNO um Genehmigung bitte, jenseits der Grenze israelische Soldaten zu entführen und zu töten und die israelische Zivilbevölkerung zu beschießen. "Verhältnismäßigkeit" haben vor allem Menschenrechtsorganisationen festgelegt. Meistens ist es so, dass bewaffneten Gruppen wie Hisbollah so ziemlich alles erlaubt ist, einem Staat wie Israel aber nicht einmal die Selbstverteidigung. Siehe die berühmte Überschrift: "Israel droht dem Iran mit Selbstverteidigung". So war Hamas erlaubt, dutzende Zivilisten mit Selbstmordattentätern gezielt zu töten. Israels Reaktion, den Chef dieser Selbstmordattentäter gezielt zu töten, ist einwandfrei "unverhältnismäßig". Tausend Raketen auf Israel aus Gaza oder Libanon sind angemessen, tausend Artilleriegranaten auf Gaza oder Bomben auf Libanon sind immer "exzessiv" und unverhältnismäßig. Die Haager Landkriegsordnung von 1907, mehrfach konkretisiert etwa durch Waffenkonventionen, sowie die Genfer Konvention und ihre beiden Zusatzprotokolle sollen auch im Krieg ein Minimum an Humanität gewährleisten. Zu diesen Regeln der Kriegsführung gehört, dass nur "militärische Objekte" angegriffen werden dürfen. Das können, neben Kasernen und Raketenabschussbasen, auch die für den Nachschub genutzten Straßen oder militärisch bedeutsame Industrieanlagen sein. Nur: Was bei einer verdeckt agierenden Miliz wie der Hisbollah "militärisch" ist und was nicht, lässt sich schwer ausmachen - zumal, wenn die Angriffe aus der Luft geflogen werden. Richtig. Deshalb dürfen wohl Haifa, Safed, Tiberias und sogar die arabische Stadt Nazareth angegriffen werden, weil da ja vielleicht ein Soldat an der Bushaltestelle steht. Ohne Zynismus: Möge der Herr Völkerrechtler bitte beachten, dass die von ihm zitierten Konvention verbieten, Krankenwagen, Krankhäuser oder eben zivile Gebiete als menschliches Schutzschild zu missbrauchen. "Verdeckt agierend" bedeutet genau das. In dem Augenblick, wo der Ort der "verdeckt agierenden" Miliz für militärische Zwecke missbraucht werden, hat der Angegriffene laut Konventionen jedes Recht, zurückzuschießen. Sogar Krankenhäuser und Ambulanzen verlieren ihre verbriefte "Immunität" wenn sie in eine Militärstellung verwandelt werden. Das gilt auch für Häuser von Zivilisten, sowie in deren Kellern Waffen versteckt werden. So steht es ausdrücklich in den Konventionen, was dem Professor und Experten eigentlich bekannt sein sollte. Heintze, Privatdozent am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Bochumer Universität, entnimmt dem Völkerrecht dennoch eindeutige Grenzen. Die Wasser- oder die Energieversorgung dürfe nicht zerbombt werden, ebenso wenig militärisch unbedeutende Verkehrswege: "Eine Guerilla darf nicht dadurch bekämpft werden, dass die gesamte zivile Infrastruktur zerstört wird." Also klar: Der Flughafen von Beirut darf nicht zerstört werden, der Bahnhof von Haifa aber ja.
Vergleichsweise unproblematisch ist etwa gezielte Eindringen von Bodentruppen, mit dem Israel in der Nacht zum Mittwoch gegen Hisbollah-Stellungen im Grenzgebiet vorgegangen ist. Sehr viel größere Bedenken hat Heintze indes gegen die Luftangriffe. Denn der größtmögliche Schutz der Zivilbevölkerung, den die Genfer Konvention fordert, kann seiner Ansicht nach bei Bombardements im kleinen und dicht besiedelten Libanon kaum gewährleistet werden - zumal dort Hunderttausende auf der Flucht sind. Keine Bedenken hat Heintze offenbar gegen Raketen, die ausschließlich auf israelische Städte abgeschossen werden und willkürlich treffen.
Zwar sind "Kollateralschäden", wie der Tod unschuldiger Zivilisten im Militärjargon heißt, nach dem Völkerrecht nicht gänzlich ausgeschlossen. "Man darf allerdings nicht eine ganze Zivilbevölkerung für das in Haftung nehmen, was einige Übeltäter angerichtet haben", sagt Heintze. Aber "einige Übeltäter" (wie viele Hisbolah Kämpfer gibt es, die im Auftrag und Namen von 68,017,860 Iranern handeln?) dürfen sehr wohl die 6 Millionen Israelis "in Haftung" nehmen. Oder glaubt etwa Heintze, dass die Raketen der Hisbollah auf zahllose israelische Städte und Ortschaften nur den legitimen Kollateralschaden verursachen, weil sie in Wirklichkeit auf militärische Einrichtungen gezielt sind?
Ob israelische Verstöße gegen das Völkerrecht je geahndet werden, ist freilich höchst unwahrscheinlich. Zum Glück stellt sich ja gar nicht erst die Frage, ob die Hisbollah jemals gegen das Völkerrecht verstoßen hat und schon gar nicht ihr militärischer Chef, Imad Mughniyeh. Der hat einige der tödlichsten Terroranschläge im Nahen Osten und in der Welt zu verantworten.
Theoretisch wären Sanktionen des UN-Sicherheitsrats möglich - was aber von der Vetomacht USA verhindert werden dürfte. Und was ist mit Sanktionen gegen Iran, Syrien oder Libanon, die Hisbollah finanzieren, bewaffnen und widerspruchslos beherbergen?
Und ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag setzt eine Zustimmung Israels voraus. Und wer müsste einem Verfahren gegen Hisbollah zustimmen?
Dennoch hält Heintze die Regeln der Staatengemeinschaft nicht für bloße Theorie: "Die Hauptmacht des Völkerrechts ist die öffentliche Meinung." Wer die öffentliche Meinung als Hauptmacht des Völkerrechts betrachtet, sieht im Völkerrecht kein Recht, sondern eine manipulierbare populistische Emotion, auch Lynchjustiz oder Hexenjagd genannt. Auf Juden oder den Nahen Osten übertragen, entspräche also der Holocaust in Nazideutschland dem Völkerrecht. Und geltendes Völkerrecht ist demnach wohl auch weit verbreiteter Hass auf Israel im arabischen Raum, bis hin zu dem Wunsch, Israel von der Landkarte zu löschen. Der Journalist der dpa und vor allem der Bochumer Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze sollten sich fragen, wozu man überhaupt das Völkerrecht benötigt, wenn dieses von Osama ben Laden, Hetzseiten der Hisbollah und fragwürdigen Umfragen festgelegt wird.
Quelle:n-tv.de
Mal was anderes,schreit auch jemand nach dem Völkerrecht,wenn sich Hirnverbrannte Hisbollah Anhänger oder wie die Juden Hasser alle heißen oder nennen sich in Kaufhäuser in Israel in die Luft sprengen,und da Hunderte von Zivilisten zu Tode kommen ?.Nein.Jetzt kommt mir nicht der Klügere soll nachgeben,irgendwann ist es auch dem Israeli mal zuviel,und der Zeitpunkt scheint jetzt gekommen zusein. Ich bin nie und nimmer für Krieg,aber Frieden wollen die Judenhasser doch nicht. |