Ein Privatanleger sollte bei einem Delisting folgendes bedenken:
Das Delisting stellt einen ganz erheblichen Eingriff in Vermögens- und Informationsintressen des Privatanlegers dar. Die Beendigung der Börsennotierung führt dazu, dass der Anleger nicht mehr von der Kursentwicklung an der Börse profitieren kann. Zum anderen wird durch das Entfallen der Möglichkeit, die Anteile an der Börse zu veräußern, dem Aktionär die Beendigung des Investments erheblich erschwert und damit die Verkehrsfähigkeit der Aktie beeinträchtigt. Es ist wesentlich aufwendiger bzw. kann sehr problematisch sein, überhaupt einen Käufer zu finden, was den Zeitaufwand und die Transaktionskosten erhöht. Darüber hinaus ist es schwieriger einen angemessenen Preis zu erzielen bzw. überhaupt den Wert der Anteile an der Gesellschaft zu beurteilen, da der Börsenkurs als Beurteilungsmaßstab fehlt.
Nicht nur das Fehlen des Börsenkurses führt zu einer wesentlichen Verschlechterung der Informationslage beim Aktionär. Das Unternehmen ist allgemein zu weniger Transparenz, insbesondere hinsichtlich Rechnungslegung, Unternehmenspolitik und Beteiligungsstruktur verpflichtet, so dass es dem Anleger erschwert wird, die Lage des Unternehmens zu beurteilen. In der Praxis ist für den einzelnen Anleger das Entfallen der Kontrolle des Kapitalmarktes und der Öffentlichkeit wohl noch bedeutsamer. Der Anleger kann zur Bewertung der Unternehmensentwicklung weder den Börsenkurs heranziehen, noch sich auf Aussagen von Analysten oder der Wirtschaftspresse stützen. Durch das Entfallen des Kontrolldrucks der Kapitalmärkte und der geringen Transparenzanforderungen wird die Verwaltung eine Thesaurierungspolitik, insbesondere die Bildung stiller Reserven, erheblich erleichtert. Dies schmälert unter Umständen nicht nur die Höhe des ausschüttungsfähigen Gewinns und damit der Dividende, sondern erhöht auch das Investitionsrisiko beim Aktionär. So wie die Bildung von "stillen Reserven" möglich ist, können diese auch wieder "still" aufgelöst werden. Dadurch kann eine Schieflage des Unternehmens verschleiert werden, so dass der Aktionär die Bedrohlichkeit der Situation erst realisiert, wenn es für eine Reaktion zu spät ist.
Angesichts der Fungibilitätseinbußen wird vor allem die Gefahr hervorgehoben, dass die Minderheitsaktionäre faktisch in diesen mit Nachteilen und Risiken belastete Investment "eingemauert" würden. Aus dieser Gefahr erwachse ein Druck, die Anteile zu veräußern, so dass die Minderheitsaktionäre faktisch aus der Gesellschaft gedrängt würden.
Servus vom Nichtfuss(ß)baller
Dies ist keine Verkaufs- bzw.Kaufsempfehlung, jder sollte wissen was er tut, wenn er sich auf die Börse einlässt.