ja leider, war auch nur so eine spinnerei. sehe hier im forum zu viele optimisten, die eine niederlage vor gericht nicht einplanenen.
vertrag ist halt nunmal vertrag. man könnte an wegfall der geschäftsgrundlage denken, aber als richter würde ich dem käufer das vertragsrisiko aufbürden.
nichtigkeit des vertrages (-), schließlich waren die preise zum vertragsabschluss marktgerecht und conergy hat eigenverantwortlich über die laufzeit entschieden.
widerklage von memc meiner meinung nach unzulässig, weil gleichen streitgegenstand betreffend. daher auch der rückzug.
also wird der richter irgendwann folgende worte sprechen.
1. Die Klage wird abgwiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
dann hätte memc aber einen großkunden weniger, deshalb sollte es doch eigentlich im interesse von memc liegen conergy weiter zu beliefern?? |