Nur das es nicht verhökert wird. Man wird deswegen nicht bevorzugt bedient.
Der zur Rückgewinnungshilfe angeordnete und vollzogene strafprozessuale dingliche Arrest ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das arretierte Vermögen aufzuheben, da er hierdurch seine "Platzhalterfunktion" für die Ansprüche der durch die Straftat Geschädigten nicht mehr erfüllen kann.
Was bezweckt ein dinglicher Arrest vor der Pfändung? Dinglicher Arrest: Unter welchen Voraussetzungen ist die Sicherstellung des Schuldnervermögens zulässig? Dinglicher Arrest: Unter welchen Voraussetzungen ist die Sicherstellung des Schuldnervermögens zulässig? Wollen Gläubiger ihre Geldforderung zwangsweise durchsetzen, müssen sie zunächst einen Vollstreckungstitel erwirken. Verschwendet der Schuldner sein Vermögen in der Zwischenzeit, hat sein Gläubiger das Nachsehen.
Der Gesetzgeber gibt dem Gläubiger verschiedene Möglichkeiten an die Hand, um sich gegen eine solche Beeinträchtigung oder Vereitelung der Durchsetzung seines Anspruchs abzusichern. Eine davon ist der dingliche Arrest zur Sicherung einer Geldforderung.
Ein dinglicher Arrest könnte dem Gläubiger im folgenden Beispielfall helfen, seinen Anspruch zu sichern:
Der Gläubiger Guido besitzt aufgrund eines notariell beurkundeten Kaufvertrags eine noch nicht titulierte Forderung gegen seinen Schuldner Simon. Weil dieser Alkoholiker ist und sein Vermögen bereits größtenteils verschwendet und vertrunken hat, bietet er sein Grundstück zum Verkauf an. Guido befürchtet zu Recht, dass Simon auch den Erlös aus diesem Verkauf verprassen und sich ins Ausland absetzen will. Setzt Simon seinen Plan wirklich in die Tat um, kann Guido keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben und bleibt auf seiner Geldforderung sitzen.
Die Lösung ist ein dinglicher Arrest, der folgende Wirkung entfaltet:
Das Vermögen des Schuldners wird beschlagnahmt: Der Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Gegenstände, und das Vollstreckungsgericht Vermögensrechte. Im Beispielfall würde das Grundbuchamt das Grundstück von Simon mit einer Sicherungshypothek belasten. All diese Maßnahmen dienen nur der Sicherung. Deswegen führt ein dinglicher Arrest auch nicht zur Veräußerung oder Verwertung des beschlagnahmten Schuldnervermögens. Denn das käme ja schon einer Befriedigung des Gläubigers gleich. |