zum Haushaltsdefizit- du weißt aber schon, dass das nur eine Differenz ist zwischen Einnahmen und Ausgaben? Die Einnahmen sind stark gesunken wegen des Anstieges der Arbeitslosigkeit- die Ausgabenseite hat als geplante Ausgaben den größten Teil der Summen bereits enthalten, die du da aufführst.
zu den Fanatikern- unseren fröhlichen Fussballchaoten hat niemals jeman was zerbomt und auch die jungen Deutschen, die sich zum Anschub ihrer terroristischen Laufbahn in Ausbildungslager nach Afghaistan oder Pakistan begeben, hat allenfalls früher mal jemand aus dem Sandkasten geschubst- soviel zur Entstehung von Fanatismus.
Zur Anpassung von OS bei KE oder Aktiensplit habe ich das Nachfolgende gefunden. Wichtig scheinen mir die Formeln zu sein, die dort angegenben sind: Quelle. www.tradinx.de
Kennzahlen wie der Hebel, das Aufgeld oder der faire Preis interessieren den Optionsscheinanleger wenn alles seinen normalen Gang geht. Ab und An aber kommt ein weiterer Aspekt is Spiel.
Meistens ist dies mit einer Hauptversammlung verbunden. Und zwar dann, wenn eine Kapitalerhöhung, die Reduzierung des Nennwertes oder ein Aktiensplit beschlossen wird. Dann plötzlich wird die Frage nach den Optionsscheinbedingungen akut. Beispielweise wurde bei vielen DAX Werten gezehntelt aufgrund einer Verringerung des Nennwertes von 50DM auf 5 DM der Aktienkurs. Würden dann die Optionsscheinbedingungen nicht entsprechend angepasst, käme es zu einem Totalverlust des Kaufpreises bei Calls und zu gigantischen Gewinnen bei Puts.
Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, welche die Inhaber von Optionsscheinen nicht schlechter aber auch nicht besser als bei obig beschriebenen Veränderungen zu stellen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der innere Wert, das Aufgeld oder der faire Preis sich nach den Veränderungen gleich bleibt. Bei den Optionsscheinbedingungen werden wie im folgenden Kasten beschrieben die Gleichungen verändert:
BPn = BPa: (AKv : AKn)
BVn = BVa: (AKv : AKn)
Dazu gilt:BPn = neuer Basispreis
BPa = Alter Basispreis
BVn = Neues Bezugsverhältnis
BVa = Altes Bezugsverhältnis
AKv = Aktienkurs vor der Kapitalveränderung
AKn = Aktienkurs nach der Kapitalveränderung
Leider ist es meist so, dass nur bei größeren Aktienkursveränderungen, welche durch Nennwertherabsetzungen oder Splits verursacht werden, die Optionsscheinbedingungen korrekt angepasst werden. Bei Kapitalerhöhungen, die zu einer kleineren Aktienkursveränderung führen, wird meist nur der Basispreis um den Wert des Bezugsrechts reduziert (Diese niedrigen Bezugsrechte werden den alten Aktionären eingeräumt, um sie für den niedrigeren neuen Aktienkurs nach der Kapitalmaßnahme zu entschädigen. Es gilt AKn + Bezugsrecht = AKv). Das Bezugsverhältnis wird dagegen nicht angepasst. Dadurch sind sowohl Halter von Calls als auch Halter von Puts schlechter gestellt.
Ich hatte ja bereits erwähnt, dass es neben den Standardoptionsscheinen auf Aktien auch Optionsscheine auf Baskets gibt. Hier kann ein ganzer Korb von Aktien mit einem Optionsschein bezogen werden. Angepasst wird hier richtig, wenn in dem vorigen beispielfall einfach die Zahl der Aktien im Basket verdoppelt wird. Im Regelfall führen die Emissionshäuser diese Anpassung korrekt durch.
In der Praxis wird von den Anlegern leider viel zu selten darauf geachtet ob in den Optionsscheinbedingungen die Anpassungsmaßnahmen geregelt sind, die für den Anleger wichtig sind. Wenn die Anpassungsbedingungen fehlerhaft sind schlagen sich diese im Optionsscheinkurs nieder. Das Resultat daraus ist ein gesteigerter Anreiz der Emissionshäuser ihre Schutzklausel zu verbessern. Es gibt leider keinen rechtlichen Anspruch auf einen Schutz vor Verwässerung des Vermögens, deswegen kann es bei einer Kapitalveränderung für viele Investoren zu spät sein. Im Bereich der Optionsscheine herrscht vielmehr Vertragsfreiheit.