Angriff auf Mann in Gelsenkirchen: "Scheiß Deutscher" - Mit Messer und Tritten verletzt sowie bestohlen Gelsenkirchen/Düsseldorf (dpa) – Rund eine Woche nach dem Angriff von zwei jungen Ausländern auf einen Rentner in München hat sich am Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine ähnliche Attacke ereignet. Nach einem Streit wurde ein 38 Jahre alter Mann am Freitagabend nach eigener Aussage von mehreren jungen Ausländern als "Scheiß Deutscher" bezeichnet, mit einem Messer und Tritten verletzt sowie bestohlen.
Das Opfer erlitt Prellungen am Kopf und eine Schnittwunde am Ringfinger, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Der Hauptverdächtige soll etwa 18 Jahre alt sein. Der junge Mann und der 38-Jährige seien vor einem Geschäft im Bahnhof aneinandergeraten. Streit-Grund laut Polizei: Der 38-Jährige habe die Begleiterin des Verdächtigen angeblich zu lange angeschaut.
In der Diskussion um wirkungsvolle Strafen gegen heranwachsende Täter dringt die CDU-Landtagsfraktion darauf, das Jugendstrafrecht nur noch im Ausnahmefall anzuwenden. "Immer noch werden zu viele Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, nicht nach dem allgemeinen Strafrecht", bemängelte der CDU-Rechtsexperte Harald Giebels am Samstag in einer Mitteilung. "Intensivtäter werden aber nur dann von ihren Straftaten abgeschreckt, wenn sie mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen müssen."
Giebels verwies auf die Kriminalitätsstatistik 2006, die Ende Februar 20007 vorgestellt wurde. Danach wurden 70 Prozent der heranwachsenden Straftäter in Nordrhein-Westfalen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hatte daraufhin die Forderung aufgestellt, dass das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden nur noch im Ausnahmefall die Grundlage für ein Urteil bilden dürfe. "Dies muss auch eine Konsequenz aus dem schrecklichen Vorfall in München sein", sagte Giebels. In den Bundesländern gibt es vor allem bei mehreren Unions-Justizministern Überlegungen, das Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmen auch bei 18- bis einschließlich 20-Jährigen anzuwenden.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. So steht die Erziehung im Mittelpunkt - nicht die Bestrafung. Für jugendliche Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entscheidet das Gericht, ob das härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Sonntag, 30. Dezember 2007 | dpa |