da von einem Strukturwandel schurbelt. Wa er schreibt ist materiell-rechtlich schon immer so gewesen.
Er versucht dem allerdings - wie mir dann erst beim zweiten Lesen richtig aufgegangen ist - dem ganazen einen etwas schildbürgerartig anmutenden Drall zu geben, indem er betont, dass der Bürger dem Staat gegenüber nicht verpflichtet ist, dass seine Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt wären, was technisch völlig richtig ist, aber gleichsam verkennt, dass der Bürger sich gegenüber dem Staat dann aber auch nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen kann, wenn seine Äußerung vom Schutz des Art.5 gar nicht umfasst sind, wie das z.B. bei falschen Tatsachen Behauptungen der Fall ist. XD
Ja, der Bürger muss den Schutzbereich des Art. 5 nicht beachten, solange er nicht gegen Vorschriften des StGB verstößt, wenn seine Äußerungen auserhalb des Schutzbereichs liegen kann er bei Eingriffen des Staates allerdings auch keine Grundrechtsverletzung geltend machen,
....und Privaten gegenüber kann er es sogar auch dann nicht, wenn seine Äußerungen vom Schutzbereich des GG umfasst sind, zumal die Grundrechte nur gegenüber dem Staat und nicht gegenüber Privaten gelten, hier bedarf es dann schon zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen oder strafrechtlicher Verstöße.
Es bleibt insoweit rätselhaft wo hier nun der Strukturwandel erblickt werden soll XD
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