Meinen Tesla habe ich als gebrauchten gekauft (9 Monate alt beim Kauf); im Kaufvertrag steht natürlich die Abtretung aller noch bestehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Vorgängers drin. War für Tesla auch kein Problem.
Das Thema Gewährleistung / Garantie und deren Fortgeltung bei Rountinewartung in Fremdwerkstätten einerseits bzw. größeren Reparaturen aufgrund Unfallschäden andererseits habe ich mit dem Servicecenter abgesprochen. Routinekram auswärts ist weder für Gewährleistung noch für Garantie ein Problem. Tesla will nicht, dass ein Externer am eigentlichen Antriebsstrang und den Hochvoltkompenenten rumschraubt, ansonsten siehe das, was Flaschengeist zitiert hat (eben kein genereller Garantieausschluß) und die Auskunft, die ich von Tesla zu Beweislastfragen habe. Automatisch erlischt da jedenfalls nichts. Von Tesla ausdrücklich autorisierte Fachwerkstätten kenne ich keine, es gibt ein paar empfohlene Bodyshops für Lack- und Karosseriearbeiten. Wenn man die von Tesla vorgegebenen jährlichen Routinechecks nicht macht, führt das ebenfalls nicht zum Erlöschen von Garantie oder Gewährleistung - die in den Service Centern sind froh um jeden, der deswegen nicht kommt.
Börsi: Dein letztes Vid bezieht sich auf einen gewissen RichRebuilds (alias CarGuru), das ist ein Sonderfall - ein US - Schrauber, der z.B. aus zwei in Hurrikans und Überflutungen abgesoffenen Teslas einen voll funktionstüchtigen Tesla zusammengesetzt hat und mit Tesla im Clinch liegt, weil er die umfassende Veröffentlichung von Teilelisten und Wartungshandbüchern fordert- was in einzelnen US - Bundesstaaten anscheinend sogar Gesetz ist. Dass der bei seinem Do-it-yourself Tesla, der aus zwei von der Versicherung abgeschriebenen Teslas besteht, keinerlei Garantie oder Gewährleistung hat, sollte nicht verwundern, ebenso wie die "Vorzugsbehandlung" im Service Center. Wundert mich, dass der zu Tesla fährt, der macht normalerweise sowieso alles selbst. |