ich kenne mich da auch nicht so gut aus, ich denke wir müssen immer noch unterscheiden, es geht hier um eine Insolvenz Gläubigerversammlung und noch nicht um eine Konkursanmeldung d.h. ich bin auch kein ra !!!- es wurden firmenteile veräussert um einen Konkurs abzuwenden,wenn die mittel aus den verkaufserlösen nicht reichen um einen weiteren betrieb des unternehemes sicher zu stellen, dann wird meiner Ansicht nach der Konkurs des unternehmen eingeleitet,dann ist friede bei wc. also es müßte m.E. so ablaufen, jaffe hat alles soweit wie möglich veräussert, es sind bis zum Stichtag bei ihm alle gläubigeransprüche angemeldet worden, was die Verbindlichkeiten des Unternehmens angeht, es müßte zum Stichtag eine vorläufige Bilanz vorgelegt werden, an Hand dieser unterlagen wird der Insolvenzverwalter den gläubigern einen plan vorlegen, entweder Forderungsverzicht und dann wird wc weitergehen oder er holt sich eine Zustimmung der gläubiger ein, um seinen plan auf Konkurs um zusetzten, dieses würde w.v. genannt heißen es geht noch der letzte rest unter den hammer und die erlöse werden unter den gläubigern nach einen Verteilungsschlüssel des iv unter diesen aufgeteilt, da wie ich eingangs erwähnte kein Rechtsanwalt bin, sind es nur aussagen eines laien und nur so weit mir aus pers. Erfahrungen bekannt. ich weiß aber nicht im geringsten, wie dieses alles auf eine AG anzuwenden ist!!!! und es sich mit den ausgebenen Aktien verhält, das ist für mich auch eine premiere. |