Mittlerweile wird seit zweieinhalb Stunden verhandelt. Während in Leipzig noch immer kein Urteil gefallen ist, haben die Richter Europäische Gerichtshof bereits Recht gesprochen. Demnach unternimmt Polen seit Jahren zu wenig gegen Luftverschmutzung und bricht damit EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Rechtssprechung könnte auch Auswirkungen für Deutschland haben, denn die EU-Kommission erwägt eine ähnliche Klage gegen die Bundesrepublik wegen dauerhafter Überschreitung von EU-Grenzwerten zur Luftreinhaltung. Im Falle Polens ging es um zu hohe Konzentrationen von Feinstaub, der gefährliche Lungenkrankheiten auslösen kann. Seit 2008 gelten in der EU dafür Grenzwerte, seit 2010 die Pflicht, Überschreitungen mit Gegenmaßnahmen so rasch wie möglich abzustellen. |